Mehr Mobilität, weniger Verkehr

by Redaktion, Landespolitik
Symbolfoto

Zur Stärkung des Rad­verkehrs in den saar­ländis­chen Kom­munen ste­hen derzeit zwei Förder­richtlin­ien zur Ver­fü­gung:

Über die Förder­richtlin­ie NMOB-Rad (NMOB = nach­haltige Mobil­ität), die seit März 2021 in Kraft ist und die frühere Förder­richtlin­ie EMOB (Richtlin­ie zur Elek­tro-Fahrrad-Mobil­ität) abgelöst hat, wer­den unter anderem kom­mu­nale Rad­verkehrskonzepte, Fahrrad­ab­stel­lan­la­gen an Bil­dungs- und Freizeit­ein­rich­tun­gen sowie Las­ten­fahrräder gefördert. Antrags­berechtigt sind u.a. Kom­munen, Kitas, Schulen, Hochschulen, Vere­ine, Unternehmen und Pri­vat­per­so­n­en.

Für NMOB-Rad ste­hen derzeit jährlich etwa 1 Mio. € aus Lan­desmit­teln zur Ver­fü­gung. Die Förder­richtlin­ie stößt auf eine große Res­o­nanz. Zwis­chen­zeitlich sind über 500 Anträge mit einem Förder­vol­u­men von 2,5 Mio. € einge­gan­gen, von denen bere­its 1,6 Mio. € bewil­ligt sind. Gefördert wur­den bish­er unter anderem 363 Las­ten­fahrräder, 10 Fahrrad­ab­stel­lan­la­gen, 19 kom­mu­nale Rad­verkehrskonzepte und 7 öffentliche Fahrradreparatur- und ‑ser­vices­ta­tio­nen.

Die Förder­richtlin­ie NMOB Stadt-Land dient dazu, den saar­ländis­chen Gemein­den, Städten und Land­kreisen das Son­der­pro­gramm Stadt und Land des Bun­des zugänglich zu machen. Über dieses Son­der­pro­gramm stellt das Bun­desverkehrsmin­is­teri­um seit 2020 und noch bis Ende 2023 Finanzhil­fen für die Verbesserung der kom­mu­nalen Rad­verkehrsin­fra­struk­tur zur Ver­fü­gung. Förder­fähig sind u.a. der Bau von Rad­we­gen, die Anlage von Schutzstreifen und die Errich­tung von Fahrrad­ab­stel­lan­la­gen im öffentlichen Raum. Dem Saar­land ste­hen bis Ende 2023 rund 7,7 Mio € zur Ver­fü­gung. Einge­gan­gen sind bish­er 16 Förder­anträge mit einem Förder­vol­u­men von rund 5,7 Mio €.

Um das saar­ländis­che Rad­we­genetz für den All­t­agsrad­verkehr zu ertüchti­gen, arbeit­en der Lan­des­be­trieb für Straßen­bau (LfS) und das Inge­nieur­büro PGV-All­rutz GbR aus Han­nover seit 2021 an der Fortschrei­bung des Rad­verkehrs­planes. Im Jahr 2011 wurde der erste Rad­verkehrs­plan Saar­land veröf­fentlicht, damals mit einem starken Fokus auf das touris­tis­che Rad­we­genetz. 

Ziel der Fortschrei­bung ist es, das saar­ländis­che Rad­verkehrsnetz ambi­tion­iert weit­er zu entwick­eln und die Pla­nungs­grund­la­gen so zu verbessern, dass eine ziel­gerichtete, effiziente Steuerung der Haushaltsmit­tel für die Stärkung des All­t­agsrad­verkehrs ermöglicht wird. Die Bedarf­s­pla­nung für den Bau von Rad­we­gen an Bun­des- und Lan­desstraßen wird mit der Fortschrei­bung aktu­al­isiert und pri­or­isiert.

Im Jan­u­ar 2021 fand eine dig­i­tale Kick-off-Ver­anstal­tung mit den saar­ländis­chen Kom­munen und Interessenverbänden/ Verkehrsclubs statt, um den Prozess der Fortschrei­bung offiziell einzuläuten. Im Juni 2021 kon­nten die Kom­munen in Region­alkon­feren­zen eigene Vorschläge für das zukün­ftige Rad­we­genetz des Lan­des ein­brin­gen und mit Vertretern der Straßen­bau­ver­wal­tung des Lan­des sowie dem beauf­tragten Dien­stleis­ter disku­tieren. Mit­tler­weile liegt ein erster Entwurf für das kün­ftige Rad­we­genetz des Saar­lan­des vor, der auch online abruf­bar ist: https://www.saarland.de/lfs/DE/service/radverkehrsplan/radverkehrsplan_node.html

Aktuell wer­den die Streck­en des kün­fti­gen Rad­we­genet­zes vom beauf­tragten Inge­nieur­büro befahren, um Män­gel zu erfassen und bei Bedarf Alter­na­tivrouten zu prüfen und gegeneinan­der abzuwä­gen. Par­al­lel wird eine Daten­bank erstellt, in der alle kün­fti­gen Streck­en des Rad­verkehrsnet­zes mit ihrem Zus­tand und dem Hand­lungs­be­darf dig­i­tal erfasst wer­den. Bis Ende 2022 soll der neue Rad­verkehrs­plan vor­liegen.

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