Verbraucherschutzministerium informiert über Verbraucherrechte bei Flugverspätungen und -Ausfällen

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Lange Wartezeiten am Flughafen? Ankunft mit 4 Stunden Verspätung? Koffer fehlt? Nichts ist ärgerlicher, als eine Panne der Fluggesellschaft, die den lang ersehnten Urlaub durchkreuzt. Doch auch hier gilt: „Egal wie sie verreisen, Verbraucherinnen und Verbraucher haben Rechte, die sie gegenüber den Unternehmen geltend machen sollten,“ empfiehlt Mobilitäts- und Verbraucherschutzministerin Petra Berg.

Bei Flügen, die in einem EU-Land gestartet sind oder bei denen die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat (sowie Schweiz, Norwegen und Island), haben Verbraucher bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden Entschädigungsansprüche zwischen 250 und 600 Euro. Zudem muss sich die Fluggesellschaft um Verpflegung und Übernachtung kümmern, wenn die Maschine einen ganzen Tag später startet. Bei Flugannullierung muss der Preis erstattet werden.

„Wer noch direkt vom Flughafen aus seine Ansprüche prüfen will, kann dafür die Flugärger-App der Verbraucherzentralen nutzen, die im App-Store kostenlos zur Verfügung steht“ so Berg. Bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck ist es zudem möglich, mit der App eine Packliste zu erstellen, Ausgaben zu dokumentieren und damit die Kosten bei der Airline per Mail zurückzufordern.

Wer mit der Fluggesellschaft nicht selbst streiten will, kann seine Entschädigungsforderung an einen Rechtsdienstleister verkaufen:

Betroffene müssen aber bedenken, dass sie dann nicht den vollen Wert der Ausgleichszahlung erhalten.

„Die Rechtsdurchsetzung mit digitalen Instrumenten ist ein großer Fortschritt, trotzdem soll es in Zukunft noch schneller gehen“, sagt die Ministerin. Der aktuelle Koalitionsvertrag der Bundesregierung verspricht eine vollständige Automatisierung von Ausgleichszahlungen aller Verkehrsträger. „Aufgrund der momentan immer häufiger auftretenden Probleme der Fluggesellschaften, sollte dieses Vorhaben rasch umgesetzt werden.“

Flugärger-App:

“Flugärger”: Mit App kostenlos Entschädigung berechnen | Verbraucherzentrale.de

Rechtsdienstleister:

Startseite – EUflight.de

Flugverspätung und Flugausfall? Express-Entschädigung sichern! (compensation2go.com)

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