
Ausgegeben am: 16.06.2026
Pressemitteilung 70/2026
Starke Förderung für jedes Kind: Neue Förderschulverordnung stärkt individuelle Bildungswege
Mit einer neuen Förderschulverordnung stellt das Saarland die Weichen für eine zeitgemäße sonderpädagogische Förderung. Die heute vom Ministerrat beschlossene
Neuregelung stärkt die individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, schafft mehr Flexibilität im Förderschulwesen und verbessert die Übergänge innerhalb eines inklusiven Bildungssystems.
Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot:
„Jedes Kind hat das Recht auf bestmögliche Bildung und die Unterstützung, die es für seinen individuellen Weg braucht. Unsere Förderschulen leisten dafür
einen unverzichtbaren Beitrag. Mit der neuen Förderschulverordnung schaffen wir moderne und zukunftsfähige Rahmenbedingungen, die sich an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientieren. Wir stärken individuelle Förderung, verbessern Bildungs- und
Teilhabechancen und schaffen mehr Flexibilität für gelingende Bildungswege. So sorgen wir dafür, dass Kinder und Jugendliche ihre Stärken entfalten, Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten entwickeln und ihren Weg selbstbewusst gehen können.“
Die Verordnung reagiert auf die veränderten Anforderungen in der sonderpädagogischen Förderung. Die
Zahl der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Gleichzeitig nehmen komplexe und mehrdimensionale Unterstützungsbedarfe zu.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
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Mehr Flexibilität und wohnortnahe Förderung: Künftig können Förderschulen mehrere
sonderpädagogische Förderschwerpunkte an einem Standort anbieten. Dadurch können Schülerinnen und Schüler häufiger an ihrem vertrauten Lernort bleiben, auch wenn sich ihr Unterstützungsbedarf verändert.
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Moderne Lerninhalte und individuelle Förderung: Die neue Verordnung schafft einen
zeitgemäßen und einheitlichen Rahmen für den Unterricht an Förderschulen. Informatik wird an allen Förderschulen - mit Ausnahme des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung - verbindlicher Bestandteil der Stundentafeln, digitale Bildung erhält einen festen
Platz im Unterricht. Gleichzeitig eröffnet ein flexibler Profilbereich Schulen neue Möglichkeiten, eigene Schwerpunkte etwa in den Bereichen berufliche Orientierung, Nachhaltigkeit, Gesundheit oder Bewegung zu setzen. Für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
wird zudem erstmals eine verbindliche Stundentafel eingeführt. Damit werden die KMK-Empfehlungen zu einer stärkeren Fächerorientierung umgesetzt. Die Unterrichtsinhalte werden dabei wie bisher am Lern- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet.
Mit dem Individuellen sonderpädagogischen Angebot (IspA) werden gezielte Fördermöglichkeiten innerhalb des Schulalltags verankert.
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Mehr Bildungswege und Abschlüsse: Die Bildungs- und Abschlussmöglichkeiten werden
erweitert. Künftig sollen Schülerinnen und Schüler zielgleich unterrichtender Förderschulen – etwa mit den Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung oder Sehen und Hören – die nach den Lehrplänen der Regelschulen unterrichtet werden und zu
denselben Abschlüssen führen neben dem Hauptschulabschluss auch den Mittleren Bildungsabschluss erwerben können. Einheitliche Regelungen für Abschlüsse, Prüfungen und Zeugnisse stärken die Durchlässigkeit und eröffnen neue Perspektiven für den weiteren Bildungsweg.
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Mehr Mitbestimmung und stärkere Berufsorientierung: Demokratiebildung und Teilhabe
werden weiter gestärkt. Der Klassenrat wird künftig in allen Klassenstufen verbindlich verankert.
In diesem regelmäßig stattfindenden Gremium bringen Schülerinnen und Schüler Themen des Schulalltags und der Schulentwicklung ein, diskutieren Veränderungsbedarfe und gestalten Entscheidungen demokratisch mit. Dafür wird verbindlich eine Unterrichtsstunde vorgesehen.
Gleichzeitig verbessert die Verordnung die berufliche Orientierung durch flexiblere Stundentafeln, zusätzliche Möglichkeiten für Praxisphasen und ermöglicht eine engere Zusammenarbeit mit Betrieben, Berufsbildungszentren und der Agentur für Arbeit.
Der neuen Förderschulverordnung ging ein breites Beteiligungsverfahren voraus. Im Rahmen der Anhörung brachten
Verbände, Schulträger, Fachorganisationen sowie Eltern-, Schüler- und Personalvertretungen ihre Perspektiven ein.
Die neue Förderschulverordnung tritt zum 1. August 2026 in Kraft. Begleitend zur Einführung werden Schulen und
Lehrkräfte durch Fortbildungs- und Unterstützungsangebote bei der Umsetzung begleitet.

