Aufarbeitungsprojekt zur NS-Rechtsprechung legt erste Ergebnisse vor

by Horst Konsdorf
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Aufarbeitungsprojekt zur NS-Rechtsprechung legt erste Ergebnisse zum Sondergericht beim Landgericht Saarbrücken in den Jahren 1936 bis 1945 vor

Voraus­sichtlich im Mai wird ein zweibändi­ges Buch erscheinen, das aus­gewählte Akten des NS-Son­derg­erichts beim Landgericht Saar­brück­en doku­men­tiert. Die Orig­i­nalak­ten aus dem Saar­ländis­chen Lan­desarchiv wur­den ins­beson­dere unter dem Aspekt aus­gew­ertet, inwiefern Freiräume bei der Strafzumes­sung von den dama­li­gen Prozess­beteiligten genutzt wur­den.

Die Akten­lage war so umfan­gre­ich, dass zunächst nur die Ergeb­nisse zum NS-Son­derg­ericht beim Landgericht Saar­brück­en in zwei Bän­den pub­liziert wer­den. Die Erken­nt­nisse aus den übri­gen Ver­fahren­sak­ten sollen zum Inhalt weit­er­er Veröf­fentlichun­gen und Doku­men­ta­tio­nen wer­den.

„Dass nach einem Inter­essens­bekun­dungsver­fahren über 30 Kol­legin­nen und Kol­le­gen sich bere­it erk­lärten, in ihrer Freizeit his­torische Akten zu studieren und diese zu doku­men­tieren, hat mich sehr gefreut. Die Mitar­beit an einem solchen Pro­jekt schärft das Bewusst­sein, inwieweit das Recht als Instru­ment staatlich­er Macht das Poten­zial birgt, miss­braucht zu wer­den.

Jus­tizmin­is­ter Peter Stro­bel

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