Die Landeshauptstadt Saarbrücken erinnert an die geltenden Grabschmuck Regeln Friedhöfe und die vorgesehenen Ablageflächen. Unzulässiger Schmuck muss bis zum 24. August 2026 entfernt werden, danach erfolgt eine Räumung durch das Personal. Die Maßnahmen sollen das Erscheinungsbild der Friedhöfe bewahren und die Pflege erleichtern.
Redaktion Regionalverband Saarbrücken
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