SaarlandToday

Hauptnavigation

  • Bildung
  • Blaulichtreport
  • Gesellschaft
  • Kunst/Kultur
  • Politik
  • SaarRegional
  • Sport
  • Wirtschaft
  • Galerien

Wetter wird für Ihren Standort geladen …

Heute
Tagesminimum
14,3 °C
Tagesmaximum
28,5 °C
SO
Tagesminimum
16,4 °C
Tagesmaximum
24,2 °C
MO
Tagesminimum
15,8 °C
Tagesmaximum
23,7 °C
DI
Tagesminimum
14,4 °C
Tagesmaximum
29,2 °C
MI
Tagesminimum
18,2 °C
Tagesmaximum
32,7 °C
DO
Tagesminimum
20,0 °C
Tagesmaximum
32,8 °C
FR
Tagesminimum
23,6 °C
Tagesmaximum
23,6 °C
Markets today by TradingView

Pfadnavigation

  • Startseite
  • SaarRegional
  • RV Saarbrücken
  • Stadt Saarbrücken (Landesh...)

Landeshauptstadt informiert über die Regeln für Blumen und Grabschmuck auf Friedhöfen

Von Redaktion Regionalverband Saarbrücken | 06.07.2026 13:59 | Lesedauer: 3 Minuten

Die Landeshauptstadt Saarbrücken erinnert an die geltenden Grabschmuck Regeln Friedhöfe und die vorgesehenen Ablageflächen. Unzulässiger Schmuck muss bis zum 24. August 2026 entfernt werden, danach erfolgt eine Räumung durch das Personal. Die Maßnahmen sollen das Erscheinungsbild der Friedhöfe bewahren und die Pflege erleichtern.
Werbung
Werbung
Rathaus der Stadt Saarbrücken

Rathaus der Stadt Saarbrücken

Klare Fristen zur Entfernung unzulässigen Grabschmucks bis August 2026

  • SaarlandToday in Deutsch
  • SaarlandToday en français
  • SaarlandToday in English

06.07.2026

Landeshauptstadt informiert über die Regeln für Blumen und Grabschmuck auf Friedhöfen

Die Landeshauptstadt Saarbrücken weist darauf hin, dass Blumen, Gestecke, Grablichter, Figuren und sonstige
persönliche Gegenstände auf den Friedhöfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen abgelegt werden dürfen.

Anlass sind wiederholte Ablagen von Gegenständen außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche, insbesondere an
Rasengräbern, Urnengemeinschaftsanlagen, Urnenpyramiden, Urnenwänden und oberirdischen Grabkammern. Teilweise werden auch angrenzende Rasenflächen, Wege und Pflanzbereiche genutzt. Hierzu gab es in der Vergangenheit wiederholt Beschwerden von Bürgerinnen und
Bürgern, da die ungeordneten Ablagen das Erscheinungsbild des Friedhofes beeinträchtigen.

Die Stadt nimmt diese Hinweise zum Anlass, die Einhaltung der geltenden Regelungen künftig stärker zu kontrollieren.

Wo Grabschmuck abgelegt werden darf

Die Friedhofsverwaltung weist deshalb darauf hin, dass persönliche Gegenstände nur dort abgelegt werden dürfen, wo dies nach der jeweiligen Grabart vorgesehen ist. Zulässig
ist das Ablegen von Blumen, Gestecken, Grablichtern und sonstigem Grabschmuck bei klassischen Körper- und Urnengräbern mit eigener Grabfläche, also insbesondere bei Körperreihengräbern, Körperwahlgräbern, Urnenreihengräbern und Urnenwahlgräbern. Voraussetzung
ist, dass die Gegenstände auf der jeweiligen Grabfläche abgelegt und die Vorgaben der Friedhofssatzung eingehalten werden.

Bei gemeinschaftlich gestalteten Grabarten gelten dagegen besondere Regelungen. An Rasengräbern, Urnengemeinschaftsanlagen,
Urnenpyramiden und Urnenwänden sowie oberirdischen Grabkammern dürfen Blumen, Grablichter und sonstige Gegenstände ausschließlich auf den ausgewiesenen Ablageflächen abgelegt werden. Die übrigen Flächen müssen aus Gründen der Pflege, Verkehrssicherheit und
Rücksichtnahme auf andere Friedhofsgäste freigehalten werden.

An Einzelbaumgräbern ist das Ablegen von Gegenständen und Blumen sowie das Bepflanzen nicht gestattet.

Frist zur Entfernung unzulässiger Ablagen

Die Landeshauptstadt hat Verständnis dafür, dass Angehörige ihrer Verstorbenen mit Blumen, Kerzen und anderen persönlichen Zeichen gedenken möchten. Gleichzeitig müssen
die Friedhofsanlagen für alle Besucherinnen und Besucher gepflegt, sicher und würdevoll erhalten bleiben. Unzulässig abgelegte Gegenstände erschweren die Pflege, Mäh- und Unterhaltungsarbeiten und können das Erscheinungsbild der gemeinschaftlich genutzten
Anlagen beeinträchtigen.

Angehörige werden daher gebeten, bereits unzulässig abgelegte Blumen, Gestecke, Grablichter, Figuren oder sonstige
persönliche Gegenstände bis einschließlich 24. August 2026 selbst zu entfernen. Die Stadt möchte ihnen damit ausreichend Zeit geben, die Gegenstände eigenständig abzuräumen.

Nach Ablauf dieser Frist werden die Friedhofsmitarbeiterinnen und Friedhofsmitarbeiter die betroffenen Flächen
räumen. Nach § 27 Abs. 4 der Friedhofssatzung besteht für entfernte Gegenstände keine Aufbewahrungspflicht. Gegenstände, die sich weiterhin außerhalb der zulässigen Ablagebereiche befinden, werden entsorgt. Verwelkte Blumen und Pflanzschalen sind von den Nutzungsberechtigten
regelmäßig zu entfernen.

Informationen zur Grabwahl

Bei Fragen können sich Friedhofsbesucherinnen und Friedhofsbesucher an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort oder an die Friedhofsverwaltung wenden. Künftig wird
zudem bei der Beratung zur Grabwahl noch deutlicher darauf hingewiesen, bei welchen Grabarten persönliche Ablagen zulässig sind und wo ausschließlich die vorgesehenen Ablageflächen genutzt werden dürfen.

Die Landeshauptstadt bittet um Verständnis und Unterstützung. Die Regelungen tragen dazu bei, die Friedhöfe
dauerhaft gepflegt und würdevoll zu erhalten sowie Beschwerden über ungeordnete Ablagen zu vermeiden.

Weitere Informationen

Bei Fragen und Anregungen ist das Amt für Stadtgrün und Friedhöfe der Landeshauptstadt telefonisch unter+49 681 905-1383 und per E-Mail an
stadtgruen_und_friedhoefe@saarbruecken.de erreichbar.
Weitere Informationen unter
www.saarbruecker-friedhoefe.de.

Facebook
Twitter/X
Bluesky
LinkedIn
WhatsApp
E-Mail
Quelle:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Saarbrücken
Schlagworte:
Landeshauptstadt Saarbrücken
Friedhof
Grabschmuck
Blumen
Grablicht
Friedhofssatzung
Rasengrab
Urnengrab
Friedhofsverwaltung
Frist August 2026
Werbung
Werbung
Report an error

Footer links

  • Impressum
  • Cockies & Datenschutz
  • Nutzungsbedingungen
  • Kontakt

Footer Mitte

  • Über uns
  • Unsere Redaktionsteam
  • Vereine stellen sich vor
  • Unternehmen stellen sich vor
  • Mediadaten

Footer rechts

  • Werbefrei Lesen
  • Leserbrief
  • Archiv
  • Chronik

© 2026 by W-D-S-B

Ladezeit … ms
SaarlandToday
Startseite
Bildung
Kreismusikschule Saarlouis
Hochschule für Technik und Wirschaft (HTW)
Volkshochschulen (VHS)
Universität des Saarlandes
Blaulichtreport
Hauptzollamt Saarbrücken
Feuerwehrreport
Polizeireport
Verkehrsmeldungen
Gesellschaft
Gesundheit
Institutionen
Organisationen
Verbände
Vereine
Kunst/Kultur
Kunst
Kultur
Politik
Landespolitik
Parteipolitik
SaarRegional
RV Saarbrücken
LK Saarlouis
LK Merzig/Wadern
LK St. Wendel
LK Neunkirchen
LK Saarpfalz-Kreis
Sport
American Football
Baseball
Fußball
Handball
Tennis
Veranstaltungen
RV Saarbrücken
LK Saarlouis
LK Merzig-Wadern
LK St.Wendel
LK Neunkirchen
LK Saarpfalzkreis
Wirtschaft
Unternehmen

Footer Mitte

  • Über uns
  • Unsere Redaktionsteam
  • Vereine stellen sich vor
  • Unternehmen stellen sich vor
  • Mediadaten

Footer links

  • Impressum
  • Cockies & Datenschutz
  • Nutzungsbedingungen
  • Kontakt

Footer rechts

  • Werbefrei Lesen
  • Leserbrief
  • Archiv
  • Chronik
SaarlandToday

Benutzeranmeldung

Melden Sie sich an, um Artikel dauerhaft zu speichern und persönliche Funktionen zu nutzen.

Anmelden

  • Neues Benutzerkonto erstellen
  • Passwort zurücksetzen

Benutzermenü

  • Anmelden

Footer links

  • Impressum
  • Cockies & Datenschutz
  • Nutzungsbedingungen
  • Kontakt