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Schlaganfall-Abkommen mit Frankreich muss Einstieg in echte Patientenfreizügigkeit werden

Von Redaktion Parteipolitik | 10.07.2026 18:45 | Lesedauer: 2 Minuten

Ein neues Abkommen stärkt die grenzüberschreitende Schlaganfallversorgung zwischen Frankreich und dem Saarland. Ziel ist es, Patienten schneller hochspezialisierte Hilfe zu bieten und Hemmnisse bei Alarmierung und Behandlung zu beseitigen. Die Initiative soll den Weg für echte Patientenfreizügigkeit ebnen und die medizinische Zusammenarbeit in der Region verbessern.
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FDP Saar

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Grenzüberschreitende Hilfe bei Schlaganfällen für schnellere Behandlung

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 FDP Saar: Schlaganfall-Abkommen mit Frankreich muss Einstieg in echte Patientenfreizügigkeit werden

Zum Abschluss des MOSAR-Zusatzprotokolls zur grenzüberschreitenden Schlaganfallversorgung mit der französischen Gesundheitsagentur ARS Grand Est erklärt Dr. Helmut Isringhaus, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP Saar:

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„Der Abschluss dieses Abkommens ist eine gute Nachricht für die Menschen beiderseits der Grenze. Gerade beim Schlaganfall zählt jede Minute. Wenn Patienten aus dem Département Moselle im Ernstfall schneller am Winterberg in Saarbrücken hochspezialisierte Diagnostik und Therapie erhalten können, ist das ein echter Fortschritt.“

Das Zusatzprotokoll ergänzt die bestehende MOSAR-Vereinbarung um die grenzüberschreitende Versorgung von Schlaganfallpatienten; die Unterzeichnung ist für Freitag, 10. Juli 2026, im Klinikum Saarbrücken vorgesehen.

Isringhaus betont zugleich, dass dieses Abkommen nur ein Zwischenschritt sein dürfe: „Unser Ziel muss echte Freizügigkeit bei ambulanter und stationärer Behandlung beiderseits der Grenze sein. Wer in der Grenzregion lebt, soll medizinische Hilfe dort in Anspruch nehmen können, wo sie am schnellsten, am besten und am sinnvollsten verfügbar ist – unabhängig davon, ob die Einrichtung in Saarbrücken, Forbach, Sarreguemines oder Metz steht.“

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Entscheidend sei jetzt die praktische Umsetzung: „Ein unterschriebenes Abkommen allein rettet noch keinen Patienten. Alarmierung, Transport, Aufnahme, Intervention, Abrechnung und Weiterbehandlung müssen im Alltag reibungslos funktionieren. Die Grenze darf im Gesundheitswesen keine Barriere sein – erst recht nicht bei zeitkritischen Notfällen.“

Die erfolgreichen MOSAR-Kooperationen zeigten, dass grenzüberschreitende Lösungen funktionieren können. „Daran müssen wir anknüpfen. Schlaganfall, Herzinfarkt, Notfallversorgung, Facharztbehandlung und planbare stationäre Eingriffe dürfen nicht in nationalen Zuständigkeitsgrenzen gedacht werden. Das Saarland und Grand Est sollten gemeinsam Modellregion für die europäische Gesundheitsversorgung werden.“

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Quelle:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - FDP Saar
Schlagworte:
Schlaganfall
Patientenfreizügigkeit
MOSAR-Zusatzprotokoll
grenzüberschreitende Versorgung
Saarland
Frankreich
ARS Grand Est
Klinikum Saarbrücken
Helmut Isringhaus
Gesundheitswesen
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