Die letzte Bundesratssitzung vor der Sommerpause am heutigen Freitag, 10. Juli, befasste sich unter anderem mit dem umstrittenen Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ministerpräsidentin Rehlinger beantragte aufgrund einer Vielzahl von Mängeln am aktuellen Gesetzesentwurf den Vermittlungsausschuss anzurufen. Zudem forderte sie eine zügige Reform des Trassenpreissystems und warb erneut für einen Preisdeckel bei Kraftstoffen. Justizministerin Petra Berg sprach sich für die Einführung der „Nur-Ja-heißt-Ja-Regelung“ im Sexualstrafrecht aus. Das Saarland machte sich in der Länderkammer weiter stark für Vereine und Ehrenamt und für die Entlastung der Kommunen.
Die umstrittene GKV-Reform der Bundesregierung hat heute nach einer langen Debatte im Bundestag die nötige Mehrheit erzielt. Im Bundesrat hatten die Länder daraufhin die Chance, einen Vermittlungsausschuss anzurufen, um Nachbesserungen im Gesetzesentwurf zu verhandeln. Ministerpräsidentin Rehlinger brachte einen entsprechenden Antrag im Plenum ein. Zwar herrsche Konsens darüber, dass es tiefgreifende Reformen und eine solide Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen brauche, der vorliegende Entwurf werde den Herausforderungen des Gesundheitssystems jedoch nicht gerecht. Rehlinger warnte insbesondere vor den Folgen für die Versorgungssituation mit Blick auf die Krankenhäuser, Hausärzte, Pflege und Psychotherapie. „Reformen sind notwendig. Sie dürfen aber keine existentiellen Probleme für die Leistungserbringer schaffen“, erklärte Rehlinger und kritisierte: „Die Tarifsteigerungen können nicht mehr vollständig refinanziert werden. Wir haben dafür gekämpft, dass das medizinische Fachpersonal, das Pflegepersonal angemessen bezahlt wird. Die Reform verursacht eine Finanzierungslücke, die die Fortschritte konterkariert und die Krankenhäuser in finanzielle Schieflage bringt. Etlichen Häusern droht Insolvenz, sie fürchten, Standorte schließen zu müssen. Einsparungen dürfen die Krankenhausversorgung nicht gefährden.“ Der Antrag fand keine Mehrheit in der Länderkammer.
Entlastung auf Schiene und Straße
- die vollständige Kompensation der Mehrbelastungen für Länder und Aufgabenträger bis Ende 2026
- die Bereitstellung zusätzlicher Regionalisierungsmittel zur Finanzierungssicherheit und
- die Einleitung einer dauerhaften Reform des Preissystems.
Rehlinger verwies in der Länderkammer auf das klare Bekenntnis zur Schiene im Koalitionsvertrag und erklärte: „Das EuGH-Urteil bedeutet den Knock-out für die zukunftsfähige Finanzierung der Schiene. Die Trassenpreisbremse ist ausgehebelt. Die bittere Konsequenz daraus ist, dass Verkehre im großen Stil abbestellt werden. Es bedeutet langfristige Einschränkungen im Angebot, das dringend ausgebaut werden muss, damit die Verkehrswende gelingt. Ein Deutschlandticket in der Tasche, aber kein Zug am Gleis, das wäre ein Offenbarungseid.“ Die Länder stimmten der Entschließung ohne Ausschussberatung zu.
Saarland geht voran beim Schutz von Vereinen und Ehrenamt
„Nur-ja-heißt-Ja“
Der Bundesrat hat sich heute außerdem mit einem Entschließungsantrag zur Modernisierung des Sexualstrafrechts befasst. Ziel ist die Einführung eines konsensbasierten Straftatbestands, der nicht mehr am erkennbar entgegenstehenden Willen des Opfers ansetzt, sondern an der fehlenden Zustimmung zur sexuellen Handlung. Da Betroffene infolge von sogenannten Freeze-Reaktionen häufig nicht in der Lage sind, ihre Ablehnung nach außen erkennbar zu äußern, würden sie so besser geschützt.
Justizministerin Berg erklärt: „Sexuelle Selbstbestimmung erschöpft sich nicht darin, Nein sagen zu dürfen – sie bedeutet, dass ein Ja tatsächlich vorliegen muss. Wer vor Angst erstarrt, kann sich nicht wehren. Das darf für unser Recht keinen Unterschied mehr machen. Mit dem konsensbasierten Sexualstrafrecht stellen wir die richtige Frage: Hat sich der Täter der Zustimmung vergewissert – statt zu fragen, ob sich das Opfer sichtbar genug gewehrt hat.“ Die Initiative, der das Saarland beigetreten ist, fand eine Mehrheit in der Länderkammer.
Entlastung der Kommunen
Die Länderkammer hat abschließend das Gesetz zur Entlastung der Länder und Kommunen beraten. Aus Sicht des Saarlandes reichen die vorgesehenen Mittel nicht aus, um die gravierende Schieflage der Kommunalfinanzen wirksam zu beheben oder Altschuldenlasten zu reduzieren. Von den geplanten 1 Mrd. Euro in den nächsten vier Jahren werden nur 250 Millionen an die Länder ausgeschüttet, deren Kommunen von Altschulden betroffen sind. 400 Millionen erhalten die Geberländer und 350 Millionen die ostdeutschen Länder im Rahmen einer Hilfe bei Rentenleistungen. Das Saarland wird etwa 10 Millionen Euro jährlich für vier Jahre erhalten. Es stimmt dem Gesetz zu, fordert aber gleichzeitig Nachbesserungen der Bundesregierung bei der Entschuldung der Kommunen.
Das Saarland hat zudem im Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) eine Änderung erreicht, die das Doppelförderungsverbot für Kommunen aufhebt. Die Länder und Kommunen können die Mittel nach dem LuKIFG auch zur Erbringung notwendiger Kofinanzierungsanteile für andere Bundesprogramme verwenden. Dadurch können die Förderprogramme viel effizienter angewendet werden und Infrastrukturvorhaben schneller und einfacher umgesetzt werden.
Erneut Preisdeckel für Benzin gefordert
Das Saarland hat außerdem zum zweiten Mal einen Antrag für die Einführung eines flexiblen Preisdeckels bei Kraftstoffen eingebracht. Nach dem Auslaufen der befristeten Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe könnten flexible Obergrenzen für Kraftstoffpreise Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten. Im Plenum fand der Antrag jedoch keine Mehrheit.
Grubengas wird als Brennstoff anerkannt
Nicht zuletzt ist es dem Saarland gelungen, die Gleichstellung von Grubengaswärme mit erneuerbarer Wärme zu erreichen und damit auch die Aufnahme von Grubengas in das Gebäudemodernisierungsgesetz zu erwirken.