Landesregierung unterstützt Städte und Gemeinden bereits mit Rekordinvestitionen und bereitet gemeinsam mit den Kommunen eine tragfähige Reform des KFA vor.
Die saarländische Landesregierung treibt die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) konsequent voran und setzt zugleich ihre umfassende Unterstützung für Städte, Gemeinden und Landkreise fort. Darauf haben Finanzstaatssekretär Wolfgang Förster und Innenstaatssekretär Torsten Lang im Anschluss an die Sitzung des Lenkungskreises hingewiesen.
„Wir wollen eine nachhaltige Reform, die dauerhaft trägt, rechtssicher ist und von einer breiten Grundlage getragen wird. Deshalb setzen wir auf wissenschaftliche Analyse, partnerschaftlichen Dialog und politische Verantwortung. Hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit“, betonte Förster.
Im Jahr 2022 hat die Landesregierung gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden einen neuen Begutachtungsprozess gestartet. Anders als in früheren Reformansätzen werden sowohl die Verteilung der Mittel zwischen den Kommunen als auch die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen untersucht. Die Erstellung des Gutachtens nimmt mehr Zeit in Anspruch als ursprünglich erwartet. Nach Vorlage der Ergebnisse muss eine umfassende politische Bewertung erfolgen.
Lang verwies darauf, dass das Land die Kommunen bereits heute in erheblichem Umfang unterstützt: „Allein über AUFBRUCH SAARLAND stellen wir den Kommunen zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von 782 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen das Schulbauprogramm mit 232,5 Millionen Euro, Hochwasserhilfen, Investitionen in den Katastrophenschutz und zahlreiche weitere Entlastungen.“
Die bisherigen Zwischenergebnisse der Begutachtung bestätigen insbesondere erhebliche Investitionsbedarfe auf kommunaler Ebene. Gleichzeitig zeigt sich, dass die schwierige Finanzlage der Kommunen kein saarländisches Sonderproblem ist. Bundesweit verzeichnen die Kommunen historisch hohe Defizite. Die Landesregierung setzt sich deshalb auf Bundesebene für weitere Entlastungen insbesondere bei den Sozialkosten ein.
Förster und Lang betonten, dass die Landesregierung den eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzen werde. Ziel sei es, den Investitionsstau auch auf kommunaler Ebene weiter abzubauen, zusätzliche finanzielle Spielräume für die Kommunen zu schaffen und auf Grundlage des Gutachtens die Voraussetzungen für eine nachhaltige Reform des Kommunalen Finanzausgleichs in der kommenden Legislaturperiode zu schaffen.
Die fünf Punkte der Agenda im Überblick:
1. Vorrangig muss ein Abschluss des Begutachtungsprozesses und sodann eine sachgerechte Diskussion der Schlussfolgerungen aus den Gutachtenergebnissen erfolgen. Ziel ist die Fertigstellung des Gutachtens in dieser Legislaturperiode - die Ergebnisse des Gutachtens sind Grundlage für eine Reform des KFA in der nächsten Legislaturperiode.
2. Der Bund beabsichtigt finanzielle Entlastungen für die Kommunen durch Aufgabenreduzierungen und Standardabsenkungen. Die daraus resultierenden Einsparungen auf der Landesebene wird das Land an die saarländischen Kommunen als ersten Schritt weiterleiten (insbesondere etwaige Regelungen zur Eingliederungshilfe, Hilfen zum Altschuldenabbau Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes).
3. Zur Überwindung der bundesweit festzustellenden dramatischen Entwicklung der kommunalen Finanzsituation ist ein abgestimmtes Lösungskonzept erforderlich. Diese Prozesse laufen auf Bundesebene unter dem Arbeitstitel Zukunftspakt Kommunalfinanzen. Das Saarland wird sich auf Bundesebene konsequent für eine entsprechende Lösung einsetzen.
4. Eine besondere Verantwortung besteht für umfassende Aufgabenkritik und die Erwirtschaftung diesbezüglicher Ressourcengewinne auf den verschiedenen Ebenen: Eine unabhängige Kommission soll diesbezügliche Lösungsvorschläge erarbeiten - die hieraus auf Ebene des Landes entstehenden Finanzierungsspielräume sollen insbesondere Schritt für Schritt zur Stabilisierung des am tatsächlichen Bedarf orientierten kommunalen Finanzausgleiches genutzt werden.
5. U.a. die LuKIFG-Mittel sind eine wichtige Unterstützung zur Überwindung des Investitionsstaus auf kommunaler Ebene, sie reichen aber insbesondere für eine verstetigte Erhöhung des Investitionsniveaus nicht aus. Deshalb will das Land spätestens ab dem Jahr 2028 den Kommunen weitere pauschale Investitionsmittel in Höhe von 27 Mio. EUR pro Jahr zur Verfügung stellen. Damit werden die gedanklich auf einen Siebenjahreszeitraum konzentrierten LuKIFG-Mittel von 111 Mio. € p.a. um rd. 25 % aufgestockt. Die Hälfte des Betrages kann auf das Jahr 2027 vorgezogen werden, soweit sich aus sonstigen Gründen die Notwendigkeit eines Nachtrages für das Haushaltsjahr 2027 ergibt.