„Das Ende des Tankrabatts darf ebenso wie dessen Einführung vor zwei Monaten kein Freifahrtschein für Zusatzgewinne der Mineralölkonzerne sein. Das Bundeskartellamt ist jetzt gefordert, die Preisentwicklung eng zu kontrollieren und bei Auffälligkeiten konsequent zu handeln.
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen die Sicherheit haben, dass Entlastungen nicht nur zögerlich oder sogar nur teilweise weitergegeben werden, Belastungen aber sofort und womöglich überhöht ankommen.“