anbei senden wir die Bekanntmachung „Nutzung von E-Scootern in Merziger Fußgängerzonen nicht erlaubt“, mit der Bitte um Veröffentlichung.
Nutzung von E-Scootern in Merziger Fußgängerzonen nicht erlaubt
Zum 06.02.2026 wurde die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) angepasst. Seither gilt bundesweit, dass E-Scooter auf allen Verkehrsflächen genutzt werden dürfen, die auch für den Radverkehr freigegeben sind. Unabhängig davon soll die
Nutzung von E-Scootern in den Merziger Fußgängerzonen weiterhin untersagt bleiben, da von ihnen ein erhöhtes Unfallrisiko ausgeht und Fußgängerzonen als besonders geschützte Bereiche dem Fußgängerverkehr vorbehalten sein sollen.
Wir bitten hierfür um Verständnis.