
Ausgegeben: 16.06.2026
Pressemitteilung 70/2026
Saarländisches Integrations- und Teilhabegesetz im Ministerrat beschlossen
Die saarländische Landesregierung hat heute den Entwurf des Saarländisches Integrations- und Teilhabegesetz
(InTG SL) beschlossen. Mit dem Gesetz sollen zentrale Grundsätze und Strukturen der Integrations- und Teilhabepolitik des Landes erstmals verbindlich gesetzlich verankert werden. Ziel ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte
am gesellschaftlichen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben im Saarland nachhaltig zu stärken.
Das Gesetz baut auf der Anfang des Jahres verabschiedeten Integrations- und Teilhabestrategie des Saarlandes auf
und setzt deren zentrale Leitlinien nun in verbindliches Recht um. Es umfasst unter anderem Regelungen zur Erstaufnahme und Orientierung, zu Beratung und Sprachförderung, zu Bildung und Arbeitsmarktintegration, zum diskriminierungsfreien Zugang zur Gesundheitsversorgung
sowie zur politischen und gesellschaftlichen Teilhabe. Zugleich verankert das Gesetz wichtige bestehende Strukturen wie den Landesrat für Integration und Teilhabe sowie die oder den Landesintegrationsbeauftragten dauerhaft und legislaturübergreifend.
Sozialminister Magnus Jung erklärt: „Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und gelingt nur, wenn
Fördern und Fordern Hand in Hand gehen. Mit dem Integrations- und Teilhabegesetz schaffen wir erstmals einen verbindlichen Rahmen für eine moderne Integrationspolitik im Saarland. Wir stärken damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte,
fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt und schaffen zugleich klare Erwartungen an Eigeninitiative, Spracherwerb und die aktive Mitwirkung am gesellschaftlichen Leben.“
Im nächsten Schritt wird das Gesetzt im Juni von der Landesregierung in den Landtag eingebracht.
Die Integrations- und Teilhabestrategie ist unter
www.saarland.de/integrationsstrategie abrufbar.

