Minister Dr. Magnus Jung begrüßt die Einführung der E-Patientenakte

Minister Dr. Magnus Jung - Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit - © MASFG/Jennifer Weyland
Minister Dr. Magnus Jung - Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit - © MASFG/Jennifer Weyland

Sozialminister Dr. Magnus Jung begrüßt den Vorstoß des Bundesgesundheitsministers, die seit 2021 auf freiwilliger Basis eingeführte elektronische Patientenakte, auch E-Patientenakte, nunmehr bis Ende 2024 für alle gesetzlich Krankenversicherten einzuführen. Minister Dr. Magnus Jung: „Die elektronische Patientenakte trägt dazu bei, zu besseren und schnelleren Entscheidungen zum Wohle der Patienten zu kommen. Sie beschleunigt die medizinische Behandlung, was bei zeitkritischen Erkrankungen wie z.B.: Herzinfarkt und Schlaganfall von hoher Relevanz ist. Wenn unterschiedliche Ärzte zudem wissen, was von Kolleg*innen verschreiben wurde, können z. B. Kreuzreaktionen von Arzneimitteln oder Doppeluntersuchungen mit Strahlenbelastung (z.B.: Röntgen, MRT) vermieden werden“.

Ein weiterer Vorteil, so der Minister, ist der Abbau von Bürokratie in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen: „Im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege Saar wurde in verschiedenen Arbeitsgruppen darauf hingewiesen, dass der administrative Aufwand bei der Patientenaufnahme bzw. der weiteren Verweisung enorm viel Zeit von Pflegepersonal bindet, das an anderer Stelle dringend benötigt wird. Wenn wir diesen Aufwand verringern können, helfen wir aktiv bei der Entlastung des Pflegepersonals“.

Die konkrete Ausrichtung der E-Patientenakte, z. B. die Möglichkeit mitzubestimmen was Ärzte voneinander aber auch Forschungsinstitute von Patienten selbst erhalten dürfen oder auch die Möglichkeit zu haben, die E-Patientenakte grundsätzlich abzulehnen, ist für ihn wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz der E-Patientenakte: „Datenschutz ist ein wichtiges Gut unserer Gesellschaft, das es zu schützen gilt. Dennoch hat z.B. die aktuelle Katastrophe in der Türkei gezeigt, dass eine E-Patientenakte dazu beitragen kann, Patienten schneller und besser zu behandeln. Die Nutzung anonymisierter Daten durch Forschungsinstitute trägt wiederum dazu bei, dass z. B. seltene Nebenwirkungen von Arzneimitteln eher erkannt werden. Deswegen sollte eine Schaden-/Nutzenanalyse sehr sorgfältig erfolgen.

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