Deutliche Steuereinnahmen im laufende Jahr für das Saarland

by Redaktion, Landespolitik
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Finanzmin­is­ter von Weizsäck­er: „Das Ergeb­nis der Steuer­schätzung scheint nur auf den ersten Blick pos­i­tiv. Die Schätzung geht davon aus, dass der steuer­liche Ein­bruch durch den Ukrainekrieg mit infla­tions­be­d­ingten Mehrein­nah­men überkom­pen­siert wird. Allerd­ings sind die Ein­nah­men ab 2023 mit sig­nifikan­ten Abwärt­srisiken behaftet – angesichts der Krise und möglich­er weit­er­er Ent­las­tun­gen für Bürg­erin­nen und Bürg­er in der Krise.  Weit­er­hin ist zu beacht­en, dass der Hand­lungsspiel­raum des Staates im Prog­nosezeitraum auf­grund von Preis­steigerungsef­fek­ten real kaum zunehmen dürfte. Zusam­men mit den Hand­lungs­be­dar­fen im Haushalt und den Investi­tions­be­dar­fen für die beschle­u­nigte Trans­for­ma­tion wird in den kom­menden Jahren eine große Zurück­hal­tung bei nicht-inves­tiv­en Staat­saus­gaben erforder­lich sein.“

Am Mittwoch (2.11.2022) gab Finanzmin­is­ter Jakob von Weizsäck­er die Zahlen der region­al­isierten Steuer­schätzung für das Saar­land bekan­nt. Finanzmin­is­ter Jakob von Weizsäck­er betonte angesichts der vor­liegen­den Zahlen: „Die Unsicher­heit­en sind hoch, die trans­for­ma­tiv­en Her­aus­forderun­gen für die Saar­wirtschaft sind enorm und die Preis­steigerun­gen wer­den dem Staat auf der Aus­gaben­seite zu schaf­fen machen. Deshalb ist die vorgelegte Steuer­schätzung nur auf den ersten Blick erfreulich. Die vor­liegen­den Zahlen ändern nichts an der Notwendigkeit, für das Jahr 2022 eine außergewöhn­liche Not­si­t­u­a­tion für das Saar­land festzustellen. Nur so kön­nen die Maß­nah­men finanziert wer­den, um die durch die Energieprei­s­ex­plo­sion ver­teuerte und beschle­u­nigte Trans­for­ma­tion der Saar­wirtschaft zu bewälti­gen.“

Wie sich im bish­eri­gen Jahresver­lauf schon abze­ich­nete, entwick­eln sich die Steuere­in­nah­men auf kurze Sicht infla­tions­be­d­ingt pos­i­tiv. Dem ste­hen wesentliche infla­tions­be­d­ingte Haushalts­be­las­tun­gen gegenüber, die abse­hbar weit­er ansteigen wer­den. Die für das laufende Jahr nun zu erwartenden Steuer­mehrein­nah­men in Höhe von 135 Mio. € wer­den dazu beitra­gen, die Krisen­vor­sorge zu stärken und den Trans­for­ma­tions­fonds aufzubauen.

Für das kom­mende Haushalt­s­jahr 2023 verbleibt nach Abzug der Steuer­min­dere­inah­men, die sich aus aktuell abse­hbaren Steuer­recht­sän­derun­gen ergeben, ein Plus von 10 Mio. € im Ver­gle­ich zum Regierungsen­twurf. Im Gegen­zug zeich­nen sich allerd­ings sig­nifikante Mehraus­gaben zum Beispiel beim Wohn­geld ab. Für die Fol­ge­jahre nach 2023 ergeben sich im Ver­gle­ich zur jüngst beschlosse­nen Finanz­pla­nung sukzes­siv steigende Mehrein­nah­men, die allerd­ings nicht aus­re­ichen, um die in Form von glob­alen Min­der­aus­gaben in der aktuellen Finanz­pla­nung aus­gewiese­nen Hand­lungs­be­darfe zu kom­pen­sieren. Hinzu kommt, dass wesentliche infla­tions­be­d­ingte Mehrbe­las­tun­gen in der Finanz­pla­nung noch nicht voll­ständig abge­bildet sind. Der Bedarf für weit­ere Kon­so­li­dierungs­maß­nah­men bleibt somit beste­hen.

Die Herb­st­pro­jek­tion der Bun­desregierung geht davon aus, dass sich das Wirtschaftswach­s­tum im Jahr 2022 auf einen BIP-Anstieg von 1,4 % abschwächen wird. Im Jahr 2023 schrumpft das preis­bere­inigte BIP nach dieser Pro­jek­tion sog­ar um 0,4 %. Erst im Jahr 2024 set­zt die wirtschaftliche Erhol­ung mit ein­er BIP-Zunahme von 2,3 % ein. Ob sich Kon­junk­tur und Infla­tion so entwick­eln, wie es die Bun­desregierung in der Herb­st­pro­jek­tion erwartet, welche der Steuer­schätzung zugrunde liegt, bleibt abzuwarten. Angesichts der hohen Unsicher­heit­en ist die aktuelle Steuer­schätzung für die Fol­ge­jahre eher als ein möglich­es Szenario zu betra­cht­en, das mit erhe­blichen Abwärt­srisiken belastet ist.

Seit­ens des Bun­desmin­is­ters der Finanzen wer­den bere­its heute neben den in den par­la­men­tarischen Ver­fahren befind­lichen Maß­nah­men zusät­zliche Schritte der steuer­lichen Ent­las­tung für Bürg­erin­nen und Bürg­er disku­tiert. Diese zusät­zlichen Ent­las­tungs­maß­nah­men wür­den weit­ere Steuer­min­dere­in­nah­men für die Bun­deslän­der zur Folge haben. Dies muss bei der Region­al­isierung der Steuer­schätzung und der Inter­pre­ta­tion dieser regionalen Steuer­dat­en berück­sichtigt wer­den.

Der Arbeit­skreis Steuer­schätzun­gen schätzt die Steuere­in­nah­men in der Regel auf der Grund­lage des gel­tenden bzw. beschlosse­nen Steuer­rechts. Eine vorauss­chauende Haushalts- und Finanz­pla­nung erfordert es aber, die finanziellen Auswirkun­gen von abse­hbaren Steuer­recht­sän­derun­gen zusät­zlich zu berück­sichti­gen. Der Umfang dieser geplanten, aber vom Arbeit­skreis nicht erfassten Steuer­recht­sän­derun­gen ist zum heuti­gen Zeit­punkt beachtlich.

Dazu Min­is­ter von Weizsäck­er: „Alleine die bere­its im Geset­zge­bungsver­fahren befind­lichen Maß­nah­men wie das Infla­tion­saus­gle­ichs­ge­setz, die Ent­las­tun­gen im Zuge des Jahress­teuerge­set­zes 2022 und die Infla­tion­sprämie führen im saar­ländis­chen Lan­deshaushalt zu Min­dere­in­nah­men in Höhe von 87 Mio. € 2023 bis hin zu 120 Mio. € für 2026/2027. Hinzu kom­men die tur­nus­mäßi­gen weit­eren Stufen für den Infla­tion­saus­gle­ich für 2025 und 2027 und bis­lang noch nicht konkretisierte Ankündi­gung des Bun­des für weit­ere Ent­las­tun­gen.“

Etwa ein Fün­f­tel der steuer­lichen Mehrein­nah­men kommt den saar­ländis­chen Kom­munen über den kom­mu­nalen Finan­zaus­gle­ich zugute. Die aktuelle Steuer­schätzung bietet für die kom­mu­nale Ebene bun­desweit aber auch für das Saar­land einen pos­i­tiv­en Aus­blick. Mit geschätzten Steuer­mehrein­nah­men von ca. 44 Mio. Euro in 2022 und ca. 21 Mio. Euro in 2023 kön­nen die Kom­munen im Saar­land voraus­sichtlich einen sig­nifikan­ten Teil ihrer Mehrbe­las­tun­gen auf der Aus­gaben­seite kom­pen­sieren. Hinzu kom­men steigende Zahlun­gen des Lan­des über den kom­mu­nalen Finan­zaus­gle­ich. Aber auch hier sind hohe Unsicher­heit­en und Preis­steigerungsef­fek­te zu beacht­en, von denen alle föderalen Ebe­nen betrof­fen sind.

Hin­ter­grund:

Die 163. Sitzung des Arbeit­skreis­es „Steuer­schätzun­gen“ fand vom 25. bis 27. Okto­ber 2022 als Präsen­zver­anstal­tung in Dessau statt.

Die Sitzungs­folge des Arbeit­skreis­es Steuer­schätzun­gen ori­en­tiert sich an den Zeit­plä­nen der Haushalts- und Finanz­pla­nung. Es find­en zwei Sitzun­gen im Jahr statt. Mitte Mai erfol­gt eine Steuer­schätzung für den mit­tel­fristi­gen Zeitraum (laufend­es Jahr plus vier Fol­ge­jahre). Ende Oktober/Anfang Novem­ber erfol­gt eine zweite Steuer­schätzung für den mit­tel­fristi­gen Zeitraum (laufend­es Jahr plus fünf Fol­ge­jahre).

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