Entlastung für Kommunen
Mit dem Abbau der Kita-Elternbeiträge stärkt das Land auch die Handlungsfähigkeit der Kommunen: Für Familien mit sehr niedrigem Einkommen bzw. im Sozialleistungsbezug werden die Kita-Elternbeiträge nämlich von den Landkreisen bzw. dem Regionalverband Saarbrücken als Träger der Jugendhilfe im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe übernommen. Im Schnitt müssen die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken rund 30 Prozent der Kita-Elternbeiträge übernehmen. Der Abbau der Kita-Elternbeiträge bedeutet demnach eine massive Entlastung der Landkreise bzw. des bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) geht hier nach einer ersten sehr vorsichtigen Schätzung von einem Gesamtvolumen von rund 13,5 Millionen Euro pro Jahr bei vollständigem Abbau der Kita-Elternbeiträge aus. Mit den eingesparten Mitteln können Kommunen in Ihrer Funktion als Kita-Träger beispielsweise zusätzliche Betreuungsplätze schaffen, für die die Landkreise und Regionalverband als Jugendhilfeträger entscheidend Verantwortung tragen.
Gute frühkindliche Bildung und Betreuung aus einer Hand
Die neue Landesregierung hat den Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung auf der Landesebene vollständig in den Zuständigkeitsbereich des MBK übertragen. Damit gibt es nun auf der Landesebene Kita-Politik aus einer Hand. Die Zuständigkeit für die Rechtsetzung, die Personalkosten- und Investitionsförderung sowie die pädagogischen Aufgaben lag zwar bereits beim MBK. Hinzu gekommen sind im Juni allerdings die Verantwortung für zum Beispiel die Fachaufsicht und die Erteilung von Betriebserlaubnissen sowie weitere Aufgaben im Bereich der Kindertagespflege, die bislang im Landesjugendamt (LJA) beim ehemaligen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MSGFF) – dem heutigen Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (MASFG) angesiedelt waren.