Minister Jakob von Weizsäcker: Neuer „Grundsteuerlotse“ erleichtert die Abgabe der Grundsteuererklärung

by Redaktion, Landespolitik
Symbolfoto - © Pixabay

Seit Montag, 04.07.2022, steht den Bürgerinnen und Bürgern mit dem „Grundsteuerlotsen“ eine zusätzliche Möglichkeit zur kostenlosen digitalen Erklärungsabgabe im Rahmen der Grundsteuerklärung zur Verfügung.

Wie Min­is­ter Jakob von Weizsäck­er informiert, han­delt es sich dabei um ein vere­in­facht­es Ver­fahren in Form ein­er Web­seite zur elek­tro­n­is­chen Abgabe der Erk­lärung. Die auf dieser Web­seite enthal­tene „Grund­s­teuer­erk­lärung für Pri­vat­per­so­n­en“ ist zugeschnit­ten und beschränkt auf ein­fach gelagerte Fälle im Pri­vateigen­tum (Ein- bzw. Zweifam­i­lien­haus, Eigen­tumswoh­nung, unbe­bautes Grund­stück). Das Ange­bot richtet sich ins­beson­dere an Per­so­n­en, die wenig Erfahrung mit Steuer­erk­lärun­gen haben. Diese Option ergänzt die Möglichkeit der Grund­s­teuer­ab­gabe im Rah­men des bun­desweit etablierten und bewährten ELSTER-Ver­fahrens zur elek­tro­n­is­chen Abgabe der Steuer­erk­lärung.

„Die Grund­s­teuer­reform ist eine der größten Steuer­refor­men der let­zten Jahre. Alle Grundbe­sitzerin­nen und Grundbe­sitzer sind bun­desweit im Zuge der Reform zur Abgabe ein­er Grund­s­teuer­erk­lärung verpflichtet. Allein im Saar­land wird sich die Zahl der abzugeben­den Steuer­erk­lärun­gen auf ca. 580.000 belaufen. Der neue Grund­s­teuer­lotse ist für die Grund­s­teuerpflichti­gen und die Steuerver­wal­tung eine hil­fre­iche Unter­stützung, um die Her­aus­forderung der Erstel­lung und Bear­beitung zu erle­ichtern“, sagte der Finanzmin­is­ter.

Den Grundbe­sitzeigen­tümern im Saar­land ste­ht diese „Grund­s­teuer­erk­lärung für Pri­vateigen­tum“ unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de zur Ver­fü­gung. 

Hin­ter­grund:

Zur Vere­in­fachung des Ver­wal­tungsver­fahrens hat der Geset­zge­ber im Rah­men der Grund­s­teuer­reform die grund­sät­zliche Verpflich­tung zur elek­tro­n­is­chen Abgabe der Grund­s­teuer­erk­lärung einge­führt.  Die prak­tis­che Umset­zung dieser Reform hat seit dem 1. Juli 2022 begonnen. Bish­er beste­ht ab diesem Zeit­punkt für alle Fal­lkon­stel­la­tio­nen die Möglichkeit zur kosten­losen elek­tro­n­is­chen Abgabe der Grund­s­teuer­erk­lärung über www.elster.de. Die Steuer­erk­lärung muss bis zum 31. Okto­ber 2022 abgegeben wer­den.

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