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Kreisstadt
Homburg
Im Anschluss an die Presseinformation vom 23.06.2026 ist über den aktuellen Stand der Steuerangelegenheit das Folgende zu berichten:
1.
Zwischenzeitlich werden durch die zuständigen Ermittlungsbehörden zwei steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren geführt. Diese betreffen – wie bereits berichtet – den Oberbürgermeister persönlich sowie schließlich auch die Stadt Homburg als solche. In beiden Verfahren hat sich ein Verteidiger bestellt und insbesondere Akteneinsicht beantragt. Die Akten lagen bislang noch nicht vor.
2.
Die zuständigen Finanzbehörden haben in der zurückliegenden Zeit Prüfungen bei der Stadt Homburg durchgeführt und werden zudem weitere Prüfungen durchführen. Seitens der Stadt werden sämtliche Prüfungen und sonstigen Maßnahmen kooperativ begleitet. Thematisch geht es um umsatzsteuerliche Probleme für den Zeitraum 2019 bis 2024. Zum einen betrifft dies ausstehende Steuererklärungen unter Berücksichtigung bereits vorliegender Steuerbescheide zu den Steuerjahren ab 2019. Zum anderen geht es um komplexe inhaltliche Fragen hinsichtlich Umsatzsteuer.
Die notwendige Aufarbeitung, die zeitnah bereits begonnen wurde, erfolgt durch eine entsprechend beauftragte Steuerberatungskanzlei; aber auch mittels anwaltlicher Unterstützung.
3.
Auf der Basis durchgeführter Prüfungen hat die zuständige Finanzbehörde aktuell, Ende Juni 2026, einen Steuerbescheid (unter Vorbehalt der Nachprüfung) erlassen. Unter Berücksichtigung bereits durch die Stadt Homburg in der Vergangenheit geleisteter erheblicher Zahlungen verbleibt danach ein Zahlbetrag in Höhe von rd. € 179.000.- für Umsatzsteuer. In Absprache mit der Finanzverwaltung wird dieser Betrag zunächst zur Verfügung gestellt. Wegen streitiger Inhalte wird aber durch die Steuerberatung Einspruch gegen den Bescheid eingelegt.
Der Stadt Homburg ist daran gelegen, die aufgetretenen steuerrechtlichen Probleme im Einvernehmen mit den zuständigen Finanzbehörden zu bereinigen. Gleiches gilt für die etwaigen steuerstrafrechtlichen Gesichtspunkte.
4.
Insgesamt wird um Verständnis dafür gebeten, dass in Steuersachen unter Abwägungen aller relevanten rechtlichen Gesichtspunkte nicht umfassend Auskünfte erteilt werden können.