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Der Bereich schließt auch die Straße „Am Wallgraben“ ein. Anliegerverkehr wird soweit möglich gewährleistet. Anlieger können sich an die Einsatzkräfte vor Ort wenden.
Gleichzeitig werden aus gleichen Gründen auch die öffentlichen Parkplätze in diesem Bereich bis auf weiteres gesperrt.
Als Umleitung wird die Nutzung des Äußeren Ringes (B 405) zur Umfahrung der Teilsperrung empfohlen.
Die Verwaltung bittet um Verständnis für diese notwendigen Maßnahmen.
Die Sperrungen erfolgen nur soweit und solange notwendig.