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Erlass eines Haftbefehls wegen erheblicher Delinquenz eines 16-jährigen Jugendlichen

Symbolfoto - © Pixabay
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Saarbrücken (ots)

Nachdem ein 16-jähriger Jugendlicher ohne festen Wohnsitz in Deutschland innerhalb eines kurzen Zeitraumes zahlreiche Straftaten verübt hatte, wurde er am 27. August dem zuständigen Haftrichter beim Amtsgericht Saarbrücken vorgeführt, der einen Haftbefehl erließ. Bereits am 26. Juli wurde er gefasst, nachdem er in einem Saarbrücker Kaufhaus unter Verwendung eines Reizstoffsprays, zum Nachteil eines Ladendetektives, einen Diebstahl beging. Am 18.08.22 wurde er erneut bei einem Kaufhausdiebstahl festgestellt. Am 25. August entwendete er ein E-Bike aus einer Garage in Saarbrücken und leistete bei seiner Festnahme erheblichen Widerstand gegen seine Festnahme. Hiebei wurden eine 22-jährige Polizeikommissarin und ein 32-jähriger Polizeikommissar leicht verletzt. Er war zudem im Besitz von Waffen (Schlagstock, Messer) und Betäubungsmitteln (Haschisch). Ihm konnten zudem zwei Pkw-Aufbrüche im vierstelligen Geldbereich nachgewiesen werden. Am 26. August beging er erneut einen gewerbsmäßigen Diebstahl zum Nachteil eines Elektromarktes. Schließlich werden gegen den Beschuldigten noch Ermittlungen wegen des Verdachts eines illegalen Aufenthaltes in der Bundesrepublik geführt.

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