Erlass eines Haftbefehls wegen erheblicher Delinquenz eines 16-jährigen Jugendlichen

by Redaktion Polizeireport
Symbolfoto - © Pixabay

Saar­brück­en (ots)

Nach­dem ein 16-jähriger Jugendlich­er ohne fes­ten Wohn­sitz in Deutsch­land inner­halb eines kurzen Zeitraumes zahlre­iche Straftat­en verübt hat­te, wurde er am 27. August dem zuständi­gen Haftrichter beim Amts­gericht Saar­brück­en vorge­führt, der einen Haft­be­fehl erließ. Bere­its am 26. Juli wurde er gefasst, nach­dem er in einem Saar­brück­er Kaufhaus unter Ver­wen­dung eines Reizstoff­sprays, zum Nachteil eines Laden­de­tek­tives, einen Dieb­stahl beg­ing. Am 18.08.22 wurde er erneut bei einem Kaufhaus­dieb­stahl fest­gestellt. Am 25. August entwen­dete er ein E‑Bike aus ein­er Garage in Saar­brück­en und leis­tete bei sein­er Fes­t­nahme erhe­blichen Wider­stand gegen seine Fes­t­nahme. Hiebei wur­den eine 22-jährige Polizeikom­mis­sarin und ein 32-jähriger Polizeikom­mis­sar leicht ver­let­zt. Er war zudem im Besitz von Waf­fen (Schlag­stock, Mess­er) und Betäubungsmit­teln (Haschisch). Ihm kon­nten zudem zwei Pkw-Auf­brüche im vier­stel­li­gen Geld­bere­ich nachgewiesen wer­den. Am 26. August beg­ing er erneut einen gewerb­smäßi­gen Dieb­stahl zum Nachteil eines Elek­tro­mark­tes. Schließlich wer­den gegen den Beschuldigten noch Ermit­tlun­gen wegen des Ver­dachts eines ille­galen Aufen­thaltes in der Bun­desre­pub­lik geführt.

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