Neue Testverordnung des Bundes ab heute in Kraft

by Horst Konsdorf
Symbolfoto

Die geän­derte Coro­n­avirus-Testverord­nung ist nach kurzfristiger Kom­mu­nika­tion des Bun­des bere­its seit heute in Kraft. Bürg­ertests sind dem­nach nur noch in Einzelfällen entwed­er kosten­los oder mit einem Koste­naufwand von drei Euro ver­bun­den. Den­noch bleibt das Tes­tange­bot für die Bürger:innen natür­lich beste­hen, auch die lan­de­seige­nen Testzen­tren bleiben geöffnet.

Wer eine kosten­lose Tes­tung in Anspruch nehmen möchte, muss sich nach Angaben des Bun­des gegenüber der Test­stelle ausweisen und einen Nach­weis erbrin­gen. Bei Kleinkindern ist das die beispiel­sweise die Geburt­surkunde oder der Kinder­reisep­a­ss, bei Schwan­geren im ersten Schwanger­schafts­drit­tel der Mut­ter­pass. Für Besuchende beispiel­sweise in Pflege­heimen oder Kranken­häusern ist ein Test weit­er­hin kosten­los ver­füg­bar. Dafür muss ein anste­hen­der Besuch bei der Test­stelle glaub­haft gemacht wer­den. Dies kann mit dem Muster­for­mu­lar des Bun­des geschehen. Weit­ere Möglichkeit­en der kosten­losen Nutzung wer­den in den FAQ’s im Coro­na-Por­tal der Lan­desregierung erläutert. 

Wer eine Tes­tung mit Kosten­beteili­gung von drei Euro – wie beispiel­sweise für den Besuch ein­er Innen­ver­anstal­tung – durch­führen lassen möchte, muss seinen Anspruch eben­falls nach­weisen kön­nen. Die Lan­desregierung hat dazu eine Muster-Selb­stauskun­ft erstellt, die von den Bürger:innen bzw. Betreiber:innen der Test­stellen genutzt wer­den kann.

Die Selb­stauskun­ft sowie die FAQ’s zur aktu­al­isierten Testverord­nung sind zu find­en unter www.saarland.de/testzentrum   

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