Gesundheitsminister Dr. Magnus Jung zur Änderung der Testverordnung des Bundes: „Nehmen Sie die Sommerwelle nicht auf die leichte Schulter. Wir müssen alle gemeinsam die vulnerablen Personen schützen.“

by Horst Konsdorf
Symbolfoto

Auslaufen der freiwilligen Testangebote an Kitas und Schulen

Die aktuelle Testverord­nung des Bun­des und damit die Finanzierung der bis­lang kosten­freien Bürg­ertests für alle läuft zum 30.06.2022 aus. Der neue Entwurf der Testverord­nung sieht ab Sam­stag eine Konzen­tra­tion der kosten­losen Bürg­ertests zum Schutz vul­ner­a­bler Grup­pen vor, wie zum Beispiel für den Besuch von Pflegeein­rich­tun­gen oder Kranken­häusern. Dazu erk­lärt Gesund­heitsmin­is­ter Dr. Mag­nus Jung heute in der Lan­despressekon­ferenz:

„Wir befind­en uns mit­ten in ein­er Som­mer­welle, die wir so aus den ver­gan­genen Jahren nicht kan­nten und unbe­d­ingt ernst nehmen müssen. Möglicher­weise kann es für viele Betriebe zu erhe­blichen Beein­träch­ti­gun­gen kom­men, wenn sich wieder viele Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er in eine Iso­la­tion begeben müssen. Der neue Entwurf der Testverord­nung hil­ft uns dabei, die vul­ner­a­blen Grup­pen durch Tes­tun­gen auch weit­er­hin gut zu schützen. Das freut mich sehr.

Wir hat­ten auf Bun­de­sebene über die Gesund­heitsmin­is­terkon­ferenz sowie über öffentliche Auf­forderun­gen die poli­tis­che Ini­tia­tive ergrif­f­en und uns klar für eine Ver­längerung der Testverord­nung und damit auch für die Finanzierung durch den Bund einge­set­zt und waren erfol­gre­ich.

Neben dem wichti­gen kosten­freien Tes­tange­bot für die Besuche von Kranken­häusern oder Pflegeein­rich­tun­gen, gibt es auch Kostenüber­nah­men für die Tes­tun­gen von Bürg­erin­nen und Bürg­er, die notwendig sind, um das pan­demis­che Geschehen einzudäm­men — beispiel­sweise bei einem pos­i­tiv­en Selb­sttest oder für Per­so­n­en, die mit ein­er coro­na-infizierten Per­so­n­en zusam­men­leben.

Im Saar­land ste­ht weit­er­hin ein bre­ites Tes­tange­bot zur Ver­fü­gung. Unsere sechs lan­de­seige­nen Testzen­tren bleiben — ein Ange­bot, das es nicht in allen Bun­deslän­dern gibt. Zudem gibt es zahlre­iche Test­stellen in den Kom­munen und Städten.“

Abschließend appel­liert Jung: „Mein her­zliche Bitte an Saar­län­derin­nen und Saar­län­der ist: Nehmen sie die Som­mer­welle nicht auf die leichte Schul­ter. Wir müssen alle gemein­sam die vul­ner­a­blen Per­so­n­en schützen. Nutzen Sie das Tes­tange­bot, tra­gen Sie eine medi­zinis­che Maske und lassen Sie sich impfen.“

Fol­gende Per­so­n­en­grup­pen kön­nen weit­er kosten­frei getestet wer­den:

  1. Per­so­n­en, die das fün­fte Leben­s­jahr noch nicht vol­len­det haben
  2. Per­so­n­en, die wegen ein­er medi­zinis­chen Kon­traindika­tion nicht gegen das Coro­n­avirus geimpft wer­den kön­nen oder in den let­zten drei Monat­en vor der Tes­tung wegen ein­er medi­zinis­chen Kon­traindika­tion nicht gegen das Coro­n­avirus geimpft wer­den kon­nten
  3. Per­so­n­en, die an klin­is­chen Stu­di­en zur Wirk­samkeit von Impf­stof­fen gegen das Coro­n­avirus teil­nehmen oder in den let­zten drei Monat­en vor der Tes­tung an eine solchen Stu­di­en teilgenom­men haben
  4. Per­so­n­en, die sich auf­grund ein­er nachgewiese­nen Infek­tion mit dem Coro­n­avirus in Abson­derung befind­en, wenn die Tes­tung zur Beendi­gung der Abson­derung erforder­lich ist
  5. Per­so­n­en in Kranken­häusern, Pflegeein­rich­tun­gen u. ä. und deren Besuch­er
  6. Per­so­n­en, die mit ein­er mit dem coro­na-infizierten Per­son in gle­ichen Haushalt leben oder gelebt haben und Per­so­n­en, die einen pos­i­tiv­en Schnell­test hat­ten (bestäti­gende Diag­nos­tik)

Die Möglichkeit ein­er Tes­tung für 3€ gilt für Per­so­n­en, die: 

  1. am sel­ben Tag eine Ver­anstal­tung in Innen­räu­men besuchen
  2. zu ein­er Per­son ab 60 Jahren Kon­takt haben
  3. Kon­takt zu anderen Men­schen mit Vor­erkrankung haben, die ein hohes Risiko haben, schw­er an Coro­na zu erkranken
  4. eine War­nung durch die Coro­na-Warn-App erhal­ten haben

Im Ein­klang mit den Anpas­sun­gen der Testverord­nung des Bun­des hat sich die saar­ländis­che Lan­desregierung im heuti­gen Min­is­ter­rat bei der Ver­längerung der Rechtsverord­nung außer­dem darauf ver­ständigt, auch das frei­willige Tes­tange­bot in Schulen und Kitas ab dem 1. Juli 2022 zu been­den.

Das Ein­stellen der anlass­losen Tes­tun­gen wurde zulet­zt auch von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedi­zin, der Deutschen Gesellschaft für pädi­a­trische Infek­ti­olo­gie sowie dem Bun­desver­band der Kinder- und Jugendärzte in ihren gemein­samen Empfehlun­gen vom 3. März gefordert. Lockerun­gen der Maß­nah­men für Kinder und Jugendliche soll­ten ana­log zu Lockerun­gen im gesamt­ge­sellschaftlichen Rah­men stat­tfind­en. Das Ziel ist nun der Schutz von vul­ner­a­blen Grup­pen.

You may also like