Zahl der mit COVID-19 Infizierten steigt im Saarland

Symbolfoto - © Pixabay
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Zahl der mit COVID-19 Infizierten steigt im Saarland nach Angaben des RKI um 439 auf insgesamt 317.115

Zahlen des Robert-Koch-Instituts (Stand: 04.06.2022 – 03:10 Uhr)

 Jemals bestätigte FälleNeue Fälle seit letzter Meldung7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner
Saarland317.115439257,5
Regionalverband Saarbrücken10.940123235,1
Landkreis Merzig-Wadern33.94579297,7
Landkreis Neunkirchen41.14946216,5
Landkreis Saarlouis66.01191287,0
Saarpfalz-Kreis44.77353248,5
Landkreis St. Wendel28.29747305,4

Zahlen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (Stand: 03.06.2022 / 15:30 Uhr)

 Jemals bestätigte FälleNeue Fälle seit letzter Meldung7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner
Saarland316.737433257,4
Regionalverband Saarbrücken103.365118236,3
Landkreis Merzig-Wadern33.93080298,6
Landkreis Neunkirchen41.08046216,5
Landkreis Saarlouis66.00890284,9
Saarpfalz-Kreis44.06952247,1
Landkreis St. Wendel28.28547305,4

Die Zahl der Todesfälle liegt bei 1.683, die Zahl der Geheilten steigt auf 305.302. Derzeit gelten 9.752 Personen als aktiv infiziert.

Von den an dem Virus erkrankten Personen werden aktuell 81 stationär behandelt – 12 davon intensivmedizinisch (Stand: 03.06.2022).

Wichtige Information:

Bei der Übermittlung der Fälle von den Gesundheitsämtern über die zuständigen Landesbehörden bis ans RKI kommt es zu einem Melde- und Übermittlungsverzug von einigen Tagen, sowohl bei den reinen Fallzahlen als auch bei den 7-Tage-Inzidenzen. Die Differenzen ergeben sich außerdem durch unterschiedliche Erhebungszeiten sowie verschiedene Übermittlungswege. COVID-19-Fälle, die die Falldefinition des RKI erfüllen, müssen vom zuständigen Gesundheitsamt spätestens am nächsten Arbeitstag elektronisch an die zuständige Landesbehörde und seitens der Landeskompetenzzentrum Infektionsepidemiologie (LKI) spätestens am nächsten Arbeitstag an das RKI anonymisiert übermittelt werden.

Grundlage für die Fallzahlen des RKI sind die Meldungen der Gesundheitsämter bis 0 Uhr des Vortages. Grundlage für die Fallzahlen des MASFG sind die Meldungen bis 16 Uhr des Vortages. Es handelt sich bei allen übermittelten Zahlen um einen aktuellen und vorläufigen Datenstand. Änderungen sind vorbehalten.

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