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    Unterstützung der Kommunen

    Von Redaktion Landespolitik | 04.12.2024 12:15 | Lesedauer: 1 Minute

    Mietausfallregelung verlängert: Kommunen erhalten Unterstützung bei Flüchtlingsunterbringung bis Ende 2027
    Miniterium für Inneres, Bauen und Sport

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    Land verlängert Mietausfallerstattung bei Flüchtlingsunterbringung bis Ende 2027

    • SaarlandToday in Deutsch

    Konkret bedeutet das, dass den Kommunen bei der Anmietung von privatem Wohnraum Mietausfälle in Höhe der Kaltmiete erstattet werden. Dies gilt auch für etwaige Differenzbeträge bei nicht kostendeckender Belegung. Dieses Unterstützungsangebot, das im Frühjahr 2022 nach Beginn der Kriegsereignisse in der Ukraine auf den Weg gebracht wurde und zum Ende dieses Jahres auslaufen sollte, wird jetzt bis zum 31.12.2027 verlängert. Außerdem gilt für Wohnungen, die im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise 2015/16 angemietet wurden, die 10-Jahres-Garantie weiter. Auch für dieses Programm wurde also der Erstattungszeitraum bis zum 31.12.2027 verlängert.

    Innenminister Reinhold Jost: „Die Verlängerung der Mietausfallerstattung ist ein wichtiges Signal an unsere Kommunen, die weiterhin große Herausforderungen bei der Unterbringung von Geflüchteten bewältigen müssen. Wir lassen sie dabei nicht allein. Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport steht ihnen verlässlich zur Seite, indem wir die notwendigen Ressourcen bereitstellen. Unser Ziel ist es, die Unterbringung von Geflüchteten in angemessenem Wohnraum sicherzustellen und gemeinsam die aktuellen Herausforderungen zu meistern.“

    Die Verlängerung erfolgt vor dem Hintergrund der weiterhin spürbaren Auswirkungen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine und weiterer Migrationsbewegungen. Die Nachfrage nach Wohnraum bleibt hoch und die Mietausfallregelung bietet Kommunen und privaten Vermietern die Sicherheit, dass alle Kosten vollständig gedeckt sind. Dies erleichtert sowohl die Anmietung als auch die Bereithaltung von Wohnraum.

    Die finanzielle Abwicklung der Mietausfallerstattungen erfolgt über Bedarfszuweisungen.

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    Quelle:
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
    Schlagworte:
    Mietausfallerstattung
    Kaltmiete
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