Wohnungsbrand in der Neunkircher Schloßstraße endet glimpflich

Einsatzkräfte bekämpfen den Brand - © BLP Presse & Photography
Einsatzkräfte bekämpfen den Brand - © BLP Presse & Photography

Die Freiwillige Feuerwehr Neunkirchen verhinderte durch ihren schnellen Einsatz eine Ausbreitung des Feuers, doch ist die Wohnung nach dem Brand unbewohnbar. Vier Erwachsene, ein Kind und ein Hund, die durch den Brand obdachlos wurden, kommen vorerst in einer durch die Stadt bereitgestellten Ersatzunterkunft unter.

Weithin hörbar wurden die beiden Neunkircher Löschbezirke Innenstadt und Wellesweiler um 11:36 Uhr mit Unterstützung der Sirenen zum Einsatz gerufen. Über den Notruf war der Freiwilligen Feuerwehr Neunkirchen ein Brand in einem Mehrparteienhaus in der Schlossstraße gemeldet werden. Am Einsatzort zeigte sich das Feuer bereits deutlich durch den aus der Souterrainwohnung dringenden Rauch. Für einen kurzen Moment bestand die Befürchtung, eine Frau könne sich noch in dem Wohnhaus aufhalten. Dieser Verdacht bestätigte sich jedoch nicht, die Feuerwehrleute fanden die vermeintlich Vermisste in Sicherheit vor und konnten sich gänzlich auf die Brandbekämpfung konzentrieren. Gerade rechtzeitig war die Feuerwehr in der Schlossstraße eingetroffen, um die Ausbreitung des Brandes von einem Raum auf ein weiteres Zimmer zu vereiteln. Trotz des schnellen Eingreifens der Neunkircher Feuerwehrleute entstand in der Wohnung ein erheblicher Schaden durch das Feuer und vor allem den giftigen Brandrauch mit seinen Rußablagerungen.

Aufgrund der Brand- und Rauchschäden ist die Souterrainwohnung vorerst nicht mehr bewohnbar. Mit Hilfe der Stadt Neunkirchen konnten die fünf Bewohner – vier Erwachsene und ein Kind – mitsamt eines Hundes in einer Notunterkunft vorübergehend untergebracht werden.

Nach etwas mehr als einer Stunde konnte die Freiwillige Feuerwehr Neunkirchen ihren Einsatz beenden und die Einsatzkräfte aus den Löschbezirken Neunkirchen-Innenstadt und Wellesweiler wieder einrücken. Für die Dauer der Löscharbeiten war die Schlossstraße im Bereich der Einsatzstelle von der Polizei für den Verkehr gesperrt werden.

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