Corona-Infos vom 27.07.2022

Symbolfoto - Corona-Infos - © Pixabay
Symbolfoto - Corona-Infos - © Pixabay

Zahl der mit COVID-19 Infizierten steigt im Saarland nach Angaben des RKI um 1.718 auf insgesamt 378.649

Zahlen des Robert-Koch-Instituts (Stand: 27.07.2022 – 03:12 Uhr)

 Jemals bestätigte FälleNeue Fälle seit letzter Meldung7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner
Saarland378.6491.718971
RegionalverbandSaarbrücken121.317480849,5
Landkreis Merzig-Wadern41.073191905,6
LandkreisNeunkirchen49.3992681062
LandkreisSaarlouis78.9493911040,1
Saarpfalz-Kreis53.4222621014,4
LandkreisSt. Wendel34.4891261146,2

Zahlen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (Stand: 26.07.2022 / 15:30 Uhr)

 Jemals bestätigte FälleNeue Fälle seit letzter Meldung7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner
Saarland377.8631.728970,5
RegionalverbandSaarbrücken121.352485850,4
LandkreisMerzig-Wadern41.057191905,6
LandkreisNeunkirchen49.3392721065,8
LandkreisSaarlouis78.9473911039,1
Saarpfalz-Kreis52.6972621008,8
LandkreisSt. Wendel34.4711271142,8

Die Zahl der Todesfälle steigt auf 1.754, die Zahl der Geheilten steigt auf 350.680. Derzeit gelten 25.429 Personen als aktiv infiziert. (Hinweis: Die Zahl der aktiv Erkrankten wird aufgrund ausstehender Nachmeldungen bei den Geheilten derzeit zu hoch ausgewiesen.)

Von den an dem Virus erkrankten Personen werden aktuell 364 stationär behandelt – 25 davon intensivmedizinisch (Stand: 26.07.2022).

In der Kalenderwoche 29 wurden in den saarländischen Laboren 14.430 PCR-Tests untersucht. Der Anteil der positiven Laborfälle lag bei 59,85%.

Wichtige Information:

Bei der Übermittlung der Fälle von den Gesundheitsämtern über die zuständigen Landesbehörden bis ans RKI kommt es zu einem Melde- und Übermittlungsverzug von einigen Tagen, sowohl bei den reinen Fallzahlen als auch bei den 7-Tage-Inzidenzen. Die Differenzen ergeben sich außerdem durch unterschiedliche Erhebungszeiten sowie verschiedene Übermittlungswege. COVID-19-Fälle, die die Falldefinition des RKI erfüllen, müssen vom zuständigen Gesundheitsamt spätestens am nächsten Arbeitstag elektronisch an die zuständige Landesbehörde und seitens der Landeskompetenzzentrum Infektionsepidemiologie (LKI) spätestens am nächsten Arbeitstag an das RKI anonymisiert übermittelt werden. 

Grundlage für die Fallzahlen des RKI sind die Meldungen der Gesundheitsämter bis 0 Uhr des Vortages. Grundlage für die Fallzahlen des MASFG sind die Meldungen bis 16 Uhr des Vortages. Es handelt sich bei allen übermittelten Zahlen um einen aktuellen und vorläufigen Datenstand. Änderungen sind vorbehalten.

Quelle:

Schlagworte:

Das könnte Dir auch Gefallen