Zahl der mit COVID-19 Infizierten steigt im Saarland

by Willi da Silva Borges
Symbolfoto - © Pixabay

Zahl der mit COVID-19 Infizierten steigt im Saarland nach Angaben des RKI um 1.855 auf insgesamt 330.412

Zahlen des Robert-Koch-Insti­tuts (Stand: 22.06.2022 — 03:12 Uhr)

 Jemals bestätigte FälleNeue Fälle seit let­zter Mel­dung7‑Tages-Inzi­denz pro 100.000 Ein­wohn­er
Saar­land330.4121.855660,0
Region­alver­band Saar­brück­en106.720443544,4
Land­kreis Merzig-Wadern35.514202743,2
Land­kreis Neunkirchen42.878292645,0
Land­kreis Saar­louis68.737414692,7
Saarp­falz-Kreis46.773286711,6
Land­kreis St. Wen­del29.790218862,8

Zahlen des Min­is­teri­ums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesund­heit (Stand: 21.06.2022 / 15:30 Uhr)

 Jemals bestätigte FälleNeue Fälle seit let­zter Mel­dung7‑Tages-Inzi­denz pro 100.000 Ein­wohn­er
Saar­land330.0111.851658,2
Region­alver­band Saar­brück­en107.138443539,6
Land­kreis Merzig-Wadern35.494201742,2
Land­kreis Neunkirchen42.816291650,3
Land­kreis Saar­louis68.736415693,2
Saarp­falz-Kreis46.050283706,6
Land­kreis St. Wen­del29.777218861,7

Die Zahl der Todes­fälle steigt auf 1.698, die Zahl der Geheil­ten steigt auf 315.181. Derzeit gel­ten 13.132 Per­so­n­en als aktiv infiziert.

Von den an dem Virus erkrank­ten Per­so­n­en wer­den aktuell 139 sta­tionär behan­delt – 10 davon inten­sivmedi­zinisch (Stand: 21.06.2022).

Wichtige Infor­ma­tion:

Bei der Über­mit­tlung der Fälle von den Gesund­heit­sämtern über die zuständi­gen Lan­des­be­hör­den bis ans RKI kommt es zu einem Melde- und Über­mit­tlungsverzug von eini­gen Tagen, sowohl bei den reinen Fal­lzahlen als auch bei den 7‑Tage-Inzi­den­zen. Die Dif­feren­zen ergeben sich außer­dem durch unter­schiedliche Erhe­bungszeit­en sowie ver­schiedene Über­mit­tlungswege. COVID-19-Fälle, die die Fallde­f­i­n­i­tion des RKI erfüllen, müssen vom zuständi­gen Gesund­heit­samt spätestens am näch­sten Arbeit­stag elek­tro­n­isch an die zuständi­ge Lan­des­be­hörde und seit­ens der Lan­deskom­pe­tenzzen­trum Infek­tion­sepi­demi­olo­gie (LKI) spätestens am näch­sten Arbeit­stag an das RKI anonymisiert über­mit­telt wer­den.

Grund­lage für die Fal­lzahlen des RKI sind die Mel­dun­gen der Gesund­heit­sämter bis 0 Uhr des Vortages. Grund­lage für die Fal­lzahlen des MASFG sind die Mel­dun­gen bis 16 Uhr des Vortages. Es han­delt sich bei allen über­mit­tel­ten Zahlen um einen aktuellen und vor­läu­fi­gen Daten­stand. Änderun­gen sind vor­be­hal­ten.

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