Straßenverkehrsgefährdung und Unerlaubtes Entfernen von der Unfallörtlichkeit

by Redaktion Polizeireport
Symbolfoto - © Pixabay

Am Son­ntag, den 29.05.2022 gegen 20:50Uhr befuhr ein Mer­cedes mit franzö­sis­chen Kennze­ichen die L 276 aus Rich­tung Dorf im Warndt kom­mend in Rich­tung Lud­weil­er. In ein­er Linkskurve kurz hin­ter der Ein­mün­dung zur Karls­brun­ner Straße geri­et der Mer­cedes auf­grund der den örtlichen Gegeben­heit­en nicht angepassten Geschwindigkeit und auf­grund alko­holis­ch­er Bee­in­flus­sung nach rechts von der Fahrbahn ab. Dort kol­li­dierte er mit ein­er Straßen­later­ne und dem Brück­en­gelän­der. Im Anschluss kam der Pkw auf der linken Fahrzeug­seite in der Böschung angren­zend zum Fluss “Lauter­bach” zum Ste­hen. Der 57jährige deutsche Fahrzeugführer wurde durch Zeu­gen aus dem Mer­cedes befre­it und dieser ent­fer­nte sich im Anschluss fußläu­fig von der Unfal­lörtlichkeit. Durch eine sofort ein­geleit­ete Fah­n­dung kon­nte der Fahrzeugführer gegen 22:15Uhr angetrof­fen wer­den. Ein Atem-Alko­hol-Test ergab einen Wert über 1,1 Promille, weshalb dem Fahrzeugführer eine Blut­probe ent­nom­men und der Führerschein beschlagnahmt wurde. Der Fahrzeugführer wurde leicht ver­let­zt und zur medi­zinis­chen Ver­sorgung in ein Kranken­haus ver­bracht. Ein Strafver­fahren wegen Straßen­verkehrs­ge­fährdung sowie Uner­laubtem Ent­fer­nen von der Unfal­lörtlichkeit wurde ein­geleit­et.

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