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Ordnungswidrigkeit nach §24a StVG

Symbolfoto - © Pixabay
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Am Sonntag, den 22.05.2022 gegen 01:00Uhr wurde ein Mercedes-Benz mit französischen Kurzzeitkennzeichen in der Karolingerstraße in 66333 Völklingen einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dem 30 jährigen bulgarischen Fahrzeugführer konnte Alkoholgeruch in der Atemluft wahrgenommen werden. Ein vor Ort durchgeführter Test ergab einen Wert knapp über 1 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und der Fahrzeugführer zu hiesiger Dienststelle verbracht, wo ein gerichtsverwertbarer Test durchgeführt wurde. Dieser ergab einen Wert von genau 1 Promille. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach §24a StVG wurde eingeleitet.

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