Ordnungswidrigkeit nach §24a StVG

by Redaktion Polizeireport
Symbolfoto - © Pixabay

Am Son­ntag, den 22.05.2022 gegen 01:00Uhr wurde ein Mer­cedes-Benz mit franzö­sis­chen Kurzzeitkennze­ichen in der Karolinger­straße in 66333 Völk­lin­gen ein­er Verkehrskon­trolle unter­zo­gen. Bei dem 30 jähri­gen bul­gar­ischen Fahrzeugführer kon­nte Alko­hol­geruch in der Atem­luft wahrgenom­men wer­den. Ein vor Ort durchge­führter Test ergab einen Wert knapp über 1 Promille. Die Weit­er­fahrt wurde unter­sagt und der Fahrzeugführer zu hiesiger Dien­st­stelle ver­bracht, wo ein gerichtsver­w­ert­bar­er Test durchge­führt wurde. Dieser ergab einen Wert von genau 1 Promille. Ein Ord­nungswidrigkeit­en­ver­fahren nach §24a StVG wurde ein­geleit­et.

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