Sat, 07. December 2024

1.760 Bauarbeiter im Kreis Saarlouis müssen ihren Job nicht an den „Winter-Nagel“ hängen

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1.760 Bauarbeiter im Kreis Saarlouis müssen ihren Job nicht an den „Winter-Nagel“ hängen

Geschrieben von: Redaktion Institutionen

Winter auf dem Bau

Auch wenn es im Winter für den Bau zu frostig wird: Die Jobs und der Lohn laufen weiter. Denn heimische Bauunternehmen können das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison- Kug) als „Winter-Brücke“ nutzen und so Entlassungen vermeiden. Auch Dachdecker, Gerüstbauer sowie Garten- und Landschaftsbauer können davon profitieren.

Wenn bei frostigen Temperaturen der Bau stillsteht, hilft das Saison-Kurzarbeitergeld

So kommen Bauarbeiter durch den Winter: Wenn demnächst auf den Baustellen bei frostigen Temperaturen nichts mehr geht, braucht sich keiner der rund 1.760 Baubeschäftigten im Landkreis Saarlouis Sorgen um seinen Job zu machen. Darauf hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hingewiesen. „Maurer, Straßen-, Rohrleitungs-, Kanalbauer & Co. – keiner muss seinen Job an den ‚Winter-Nagel‘ hängen. Arbeitsverträge und Lohnzahlungen laufen weiter“, sagt Ute Langenbahn von der IG BAU Saar-Trier.

Denn ab dem 1. Dezember erlaubt das sogenannte Saison-Kurzarbeitergeld (kurz: Saison-Kug – das frühere Schlechtwettergeld) die Weiterbeschäftigung von Bauarbeitern. Sie erhalten dann von der Arbeitsagentur ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns. Die IG BAU spricht von einer „Winter-Brücke“, die möglichst viele der 160 Baubetriebe im Landkreis Saarlouis nutzen sollten. Selbst wenn die Arbeit auf dem Bau bei Eis und Schnee stillsteht, werden so Entlassungen vermieden – Fachkräfte bleiben in der Branche“, so die Vorsitzende der IG BAU Saar-Trier, Ute Langenbahn. 

Wenn Aufträge wegen des Winterwetters nicht mehr erledigt werden können, reicht es sogar, die Arbeitsagentur nachträglich zu informieren: Bauunternehmen müssten dabei lediglich mitteilen, wer wie lange gearbeitet hat. Damit kann jeder Betrieb frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren. Für Ute Langenbahn ist klar: „Die Regelung erspart den Betrieben viel Papierkram und Schreiberei. Es gibt keine vernünftigen Argumente, das Saison-Kug nicht zu nutzen.“ 

Das Schlechtwettergeld helfe Beschäftigten und Unternehmen: „Die einen haben eine klare Perspektive und stabile Einkünfte. Die anderen können im Frühjahr auf ihr erfahrenes Personal zurückgreifen und müssen nicht neu einstellen“, erklärt Langenbahn. 

Das Saison-Kurzarbeitergeld sei „quasi ein Auffangnetz bei schlechter Witterung“. Es könne aber nicht beliebig genutzt werden: „Bevor Unternehmen im Kreis Saarlouis auf das Saison-Kug zugreifen, müssen sie erst einmal prüfen, ob Beschäftigte noch andere Arbeiten im Betrieb übernehmen können – Aufgaben also, die drinnen zu machen sind“, sagt Ute Langenbahn. Auch alte Urlaubstage und Arbeitszeitkonten müssten sie berücksichtigen. 

Vom Saison-Kug können Betriebe des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks sowie des Garten- und Landschaftsbaus profitieren. Die Arbeitsagentur zahlt die Leistung zwischen Dezember und März. Im Gerüstbau hat die Schlechtwetterzeit bereits im November begonnen.

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