Seniorensicherheitsberater sind erfahrene Ansprechpartner vor Ort

„Im Saar­land gibt es rund 170 aus­ge­bildete Senioren­sicher­heits­ber­ater“, weiß Karl-Hans Kraus, Sicher­heits­beauf­tragter in der Stadt Lebach. Sie klären ältere Men­schen hin­sichtlich Gefahren im häus­lichen Umfeld oder im öffentlichen Bere­ich sowie im Straßen­verkehr auf. Außer­dem ver­mit­teln sie Lösungsmöglichkeit­en und geben kom­pe­tente Hil­festel­lung, wie man sich vor Krim­i­nal­ität und Gefahren schützen bzw. diese ver­mei­den kann.

Dabei fungieren Senioren­sicher­heits­ber­ater als Bindeglied zwis­chen Betrof­fe­nen und der Polizei oder son­sti­gen Behör­den. Soll­ten Sie also Opfer ein­er Betrugs­masche gewor­den sein oder son­stige Fra­gen zu ihrer Sicher­heit haben, kön­nen Sie sich jed­erzeit ver­trauensvoll an Karl-Hans Kraus oder einen sein­er Kol­le­gen wen­den.

Kon­takt mit den Senioren­sicher­heits­ber­atern kann über das Sachge­bi­et 103 (Jugend, Frauen, Senioren) und Frau Ute Groß (Tel. 06881/59–257) aufgenom­men wer­den.

„In Lebach leis­ten die Sicher­heits­beauf­tragten seit über zehn Jahren Aufk­lärungsar­beit hin­sichtlich Krim­i­nal­ität und Gefahren. Sie bieten Vorträge zu den ver­schied­sten The­men an. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle aus­drück­lich und her­zlich bedanken“, erk­lärt der Lebach­er Bürg­er­meis­ter Klaus­peter Brill. „Nutzen Sie die Gele­gen­heit und informieren Sie sich direkt und kom­pe­tent vor Ort.“

Der näch­ste Vor­trag unter dem Mot­to „Sich­er leben im Saar­land“ find­et am Don­ner­stag, 20. April, um 18 Uhr im Lebach­er Rathaus statt.

The­ma­tisiert wer­den „Not­fal­lvor­sorge und richtiges Han­deln in Not­si­t­u­a­tio­nen“. Dabei wird der Ref­er­ent Bernd Paul, Brandin­spek­teur des Land­kreis­es Saar­louis erk­lären, wie man sich in Not­si­t­u­a­tio­nen richtig ver­hält. Dabei wer­den Fra­gen gek­lärt wie beispiel­sweise „Welche Schutz­maß­nah­men kann ich bei einem Unwet­ter, Stro­maus­fall, Woh­nungs­brand oder Hochwass­er ergreifen?“ Der Ein­tritt zu der Ver­anstal­tung ist selb­stver­ständlich kosten­frei.

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