“Das rechtssichere Testament – absolut notwendig und fast immer nicht vorhanden!”

Immer noch beste­ht bei kün­fti­gen Erblassern und Erben die Ansicht, dass die geset­zlich geregelte Erb­folge ohne Tes­ta­ment den Regelfall für die Ver­mö­gen­snach­folge nach dem Tode darstellt. Dies erweist sich zunehmend als großer Irrtum mit oft fatal­en Fol­gen für das gesamte Fam­i­lien­ver­mö­gen.

Die Ver­anstal­tung find­et im Schu­lungsraum der VHS-Geschäftsstelle, Kaiser­straße. 71, unter der Leitung von Recht­san­walt Klaus Her­rmann statt.

https://vhs-igb.de/1.0322

Anmel­dung: www.vhs-igb.de; Rück­fra­gen an Heike Reck­el, Tel. 06894/ 13–723 oder

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