Synode des Kirchenkreises Saar-West regt Änderung der kirchliche Beflaggungsverordnung an

by Redaktion Institutionen

Die Syn­ode des Kirchenkreis­es beschloss auf ihrer Jahresta­gung nach kon­tro­vers­er Debat­te, bei der Lan­deskirche einen Antrag einzure­ichen, um eine entsprechende Geset­zesän­derung der Beflag­gung­sor­d­nung zu erwirken. Ziel ist es, das Hissen aller Fah­nen zu ges­tat­ten, die „keinen kom­merziellen, wer­ben­den, diskri­m­inieren­den oder parteipoli­tis­chen Hin­ter­grund haben“.

Dadurch solle den Gemein­den „mehr Vielfalt und Freiraum zuge­sprochen wer­den, um Tol­er­anz und Näch­sten­liebe sowie christliche Sym­bole in die Welt zu tra­gen“, sagte Annette Vollmer, eine der Antrag­stel­lerin­nen, bei der Ein­bringung. Nach der bish­eri­gen Beflag­gungsverord­nung der Evan­ge­lis­chen Kirche in Deutsch­land ist einzig die Kirchen­fahne mit dem vio­let­ten Kreuz auf weißen Grund an kirch­lichen Fah­nen­mas­ten ges­tat­tet. Das sei nicht mehr zeit­gemäß, so die Befürworter des Antrags. „Kirche soll zeigen, was sie denkt, auch anstößig sein, aber immer mit dem lila Kreuz im gedanklichen Hin­ter­grund“, betonte etwa Pfar­rer Volk­er Bier von der Tele­fon­seel­sorge. Kri­tik­er befürchteten in der Aushe­belung der aktuell sehr restrik­tiv­en Geset­zes­lage Miss­brauch und mah­n­ten Geschichts­be­wusst­sein an.

Hin­ter­grund der Beflag­gungsverord­nung aus dem Jahr 1947 war die Instru­men­tal­isierung der kirch­lichen Fah­nen­mas­ten in der Nazi-Zeit, ver­bun­den mit der hohen sym­bol­is­chen Bedeu­tung der Kirchen­fahne, die an eini­gen Orten als Sym­bol des Wider­stands gehisst wor­den war.

Wird die Geset­zesän­derung von der Evan­ge­lis­chen Kirche im Rhein­land und der Evan­ge­lis­chen Kirche in Deutsch­land befürwortet, kön­nte bald neben der Kirchen­fahne auch beispiel­sweise der Regen­bo­gen wehen.

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