Punkte-Sparbuch für Ehrenamtliche der Feuerwehr Schiffweiler

by Redaktion Landdkreis Neunkirchen
Die Feuerwehr der Gemeinde Schiffweiler im Einsatz bei der Jahreshauptübung im Juli 2022 - © Anika Engel / Gemeinde Schiffweiler

Nicht nur die Gemeinde Illin­gen hat ein Bonussys­tem für ihre frei­willige Feuer­wehr einge­führt, denn bere­its zu Beginn des Jahres 2022 erkan­nten Rat und Ver­wal­tung der Gemeinde Schif­fweil­er die Notwendigkeit der Förderung des Ehre­namtes und führten ein Punk­te-Spar­buch für Ehre­namtliche der Feuer­wehr ein. Hier­für wur­den 30.000 Euro im Haushalt 2022 bere­it­gestellt.

Frei­willige Feuer­wehren sind ein Stützpfeil­er der Gesellschaft und wer­den über­wiegend von Ehre­namtlichen getra­gen. Doch das Engage­ment fürs Ehre­namt lässt nach. Um die Ein­satz­mo­ti­va­tion der frei­willi­gen Feuer­wehrleute dauer­haft aufrecht zu erhal­ten und weit­er zu fördern, hat der Brand­schutzbeirat der Gemeinde Schif­fweil­er ein Ehre­namts-Punk­tes­par­buch für ihre Aktiv­en der frei­willi­gen Feuer­wehr einge­führt.

Seit­dem erfassen die Feuer­wehren der Gemeinde Schif­fweil­er jede aktive Teil­nahme an Ein­sätzen und Übun­gen über ein Punk­tesys­tem, anhand dessen jährlich die im Haushalt bere­it­gestell­ten 30.000 Euro anteilig an die Aktiv­en verteilt wer­den sollen. Die Summe stellt die Gemeinde Schif­fweil­er zur Förderung des Ehre­namts zur Ver­fü­gung.
In der Sitzung des Brand­schutzbeirates im Okto­ber 2022, dem neben Vertretern des Gemein­der­ates auch Vertreter der

Feuer­wehr und der Ver­wal­tung ange­hören, hat man sich darauf ver­ständigt, in diesem Jahr nur die Ein­satz­beteili­gung der einzel­nen Wehrkam­er­aden zur Punk­teer­mit­tlung her­anzuziehen. Für das Jahr 2023 wer­den dann auch noch die Übungs­beteili­gun­gen berück­sichtigt.

Ende Novem­ber, Anfang Dezem­ber 2022 wer­den die einzel­nen Ein­satz­beteili­gun­gen der Wehrmit­glieder ermit­telt. Der vom Gemein­der­at zur Ver­fü­gung gestellte Betrag von 30.000 Euro wird dann durch die Gesamtein­satz­zahl geteilt und der sich daraus ergebende Betrag mit den Ein­satz­beteili­gun­gen mul­ti­pliziert. Anschließend wer­den die so ermit­tel­ten Beträge an die einzel­nen Wehrmit­glieder aus­gezahlt.

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