Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Taxigewerbe

by Redaktion Polizeireport
Kontrolle eines Taxis durch die FKS Saarbrücken - Quelle: HZA Saarbrücken

Bun­desweite Schw­er­punk­t­prü­fung des Zolls Ein­satz gegen
Schwarzarbeit und ille­gale Beschäf­ti­gung im Tax­igewerbe (FOTO)

Saar­brück­en Saar­land/Rhein­land-Pfalz (ots) — Die Beschäftigten der Finanzkon­trolle Schwarzarbeit führten am 24. Sep­tem­ber 2022 erneut eine bun­desweite Schw­er­punk­t­prü­fung durch. Dies­mal standen ver­dacht­sun­ab­hängige Kon­trollen im Taxi- und Miet­wa­gen­bere­ich an.

Kontrolle eines Taxis durch die FKS Saarbrücken - Quelle: HZA Saarbrücken
Kon­trolle eines Taxis durch die FKS Saar­brück­en — Quelle: HZA Saar­brück­en

Die 42 einge­set­zten Zöll­nerinnen des Haupt­zol­lamtes Saar­brück­en (zuständig für das Saar­land und südlich­es Rhein­land-Pfalz) über­prüften dabei ins­ge­samt 58 Tax­i­un­ternehmen und befragten 66 Tax­i­fahrerinnen zu den Beschäf­ti­gungsver­hält­nis­sen.

Um die Ein­hal­tung sozialver­sicherungsrechtlich­er Pflicht­en, den unrecht­mäßi­gen Bezug von Sozialleis­tun­gen, wie Arbeit­slosen­geld I und II und die ille­gale Beschäf­ti­gung von Aus­län­dern zu kon­trol­lieren, erfol­gt auch eine Ein­sicht in die Geschäft­sun­ter­la­gen der Unternehmen. Im Per­so­n­en­be­förderungs­gewerbe spielt ins­beson­dere die Prü­fung der Ein­hal­tung des geset­zlichen Min­dest­lohns nach dem Min­dest­lohnge­setz eine bedeu­tende Rolle. Seit dem 1. Juli 2022 beträgt der Min­dest­lohn 10,45 Euro.

Durch die Prü­fun­gen ergaben sich bish­er fol­gende Unregelmäßigkeit­en:

  • 12 Mal Ver­dacht der Schwarzarbeit
  • 10 Mal Ver­dacht der Min­dest­loh­nun­ter­schre­itung
  • 7 Mal Ver­dacht des unrecht­mäßi­gen Bezugs von Arbeit­slosen­geld

Mehreren Taxifahrer*innen musste die Weit­er­fahrt unter Hinzuziehung der Lan­despolizei zunächst unter­sagt wer­den, da der Per­so­n­en­be­förderungss­chein abge­laufen war oder die Taxis Fahrzeug­män­gel aufwiesen.

In Rhein­land-Pfalz wur­den die Kon­trollen durch die Stadtver­wal­tung Kaiser­slautern (Abteilung Kraft­fahrzeug­we­sen) unter­stützt.

Zusatz­in­for­ma­tion:

Die Finanzkon­trolle Schwarzarbeit der Zol­lver­wal­tung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bun­desweite als auch regionale Schw­er­punk­t­prü­fun­gen mit einem erhöht­en Per­son­alein­satz durch, um den beson­deren präven­tiv­en Charak­ter ein­er hohen Anzahl an Prü­fun­gen in bes­timmten Branchen zu erhal­ten, der bei der Bekämp­fung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instru­ment ins­beson­dere zur Senkung gesellschaftlich­er Akzep­tanz von Schwarzarbeit und ille­galer Beschäf­ti­gung darstellt. Mit ihren kon­tinuier­lichen Prü­fun­gen sorgt die FKS des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Aus­fällen von Sozialver­sicherungs- und Steuer­beiträ­gen, ein­er stärk­eren Wet­tbe­werb­sverz­er­rung zu Ungun­sten der Unternehmen, die sich an die geset­zlichen Vor­gaben hal­ten, oder auch ein­er man­gel­haften Absicherung bei Krankheit, Arbeit­slosigkeit oder für das Alter der Arbeit­nehmerinnen kommt. Der Zoll weist im Rah­men sein­er Kon­trollen auf die gel­tenden Min­destar­beits­be­din­gun­gen hin und sen­si­bil­isiert die Arbeit­ge­berinnen.

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