Schulbücher liegen in den Ferien zur Abholung bereit

Symbolfoto - © Pixabvay

Termine ab dem 30. August

Die Schul­buchauslei­he erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit. Wie der Fach­bere­ich Schul­ver­wal­tung des Saarp­falz-Kreis­es mit­teilt, liegt die Quote der teil­nehmenden Schü­lerin­nen und Schüler für das kom­mende Schul­jahr derzeit bei rund 93 Prozent.

Im kom­menden Schul­jahr 2022/23 kön­nen neben den gedruck­ten Schul­büch­ern und Arbeit­sheften auch dig­i­tale Buch­lizen­zen und das dazu erforder­liche mobile Endgerät inklu­sive Zube­hör aus­geliehen wer­den. Nähere Infor­ma­tio­nen hierzu erhal­ten die Schü­lerin­nen und Schüler nach den Som­mer­fe­rien in der Schule.

Damit die Schü­lerin­nen und Schüler direkt mit ihren Schul­büch­ern ins neue Schul­jahr starten kön­nen, bietet die Kreisver­wal­tung an den Schulen schon in der Ferien­zeit spezielle Ter­mine für deren Aus­gabe an. Eltern kön­nen an diesen Tagen die schw­eren Buch­pakete bequem abholen und eventuelle Fra­gen sofort vor Ort klären. Bei der Auslei­he müssen sich Eltern durch Vor­lage des Per­son­alausweis­es legit­imieren, beauf­tragte volljährige Per­so­n­en benöti­gen zusät­zlich eine Voll­macht sowie eine Kopie des Per­son­alausweis­es der/des Erziehungs­berechtigten. Noch nicht volljährige Schü­lerin­nen und Schüler erhal­ten an diesem Tag die Schul­büch­er nur in Gegen­wart einer/eines Erziehungs­berechtigten.

Wer es bish­er ver­säumt hat, die Lei­hge­bühr zu bezahlen oder den Förderbescheid vorzule­gen, sollte dies bitte jet­zt nach­holen, damit das neue Schul­jahr mit den neuen Büch­ern erfol­gre­ich begin­nen kann.

Bitte beacht­en!

Die Kreisver­wal­tung weist darauf hin, dassin den Schulen die aktuell gülti­gen Abstand­sregeln und Hygien­e­maß­nah­men beachtet wer­den müssen.

Um Staubil­dun­gen zu ver­mei­den, sollen die Bücher­pakete nicht direkt vor Ort, son­dern erst zuhause bzw. außer­halb des Schul­gelän­des auf Voll­ständigkeit und Zus­tand über­prüft wer­den. Eventuelle Rekla­ma­tio­nen kön­nen zeit­nah tele­fonisch oder per E‑Mail mit der zuständi­gen Schul­buchko­or­di­na­torin gek­lärt wer­den.

Die Schü­lerin­nen und Schüler, die mit ihren Eltern die genan­nten Feri­en­ter­mine nicht wahrnehmen kön­nen, erhal­ten die Büch­er in der ersten Schul­woche während der Unter­richt­szeit.

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