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Die Grund­s­teuer in Deutsch­land wird neu berech­net. Bis Ende Okto­ber müssen deshalb Eigen­tümerin­nen und Eigen­tümer bebauter und unbe­bauter Grund­stücke eine Grund­s­teuer­erk­lärung abgeben. Die entsprechen­den Anschreiben erre­ichen dieser Tage auch die Haushalte in der Gemeinde Quier­schied. Sei­ther wen­den sich viele Bürg­erin­nen und Bürg­er mit konkreten Sach­fra­gen an die Bau­ver­wal­tung der Gemeinde. Allerd­ings kön­nen die meis­ten Auskün­fte nur von den zuständi­gen Fach­be­hör­den wie dem Grund­buchamt, Kataster­amt oder Finan­zamt erteilt wer­den. Über die Gemeinde Quier­schied kann lediglich das Bau­jahr der jew­eili­gen Immo­bilie erfragt wer­den. Bei Gebäu­den, die vor 1949 erbaut wur­den, ist dies allerd­ings nicht erforder­lich.
Eine Zusam­men­stel­lung der wichtig­sten Fra­gen und die entsprechen­den Antworten find­en Sie auf der Inter­net­seite der Gemeinde Quier­schied unter www.quierschied.de/grundsteuer.

Darüber hin­aus ver­anstal­tet der Ver­band Wohneigen­tum am Don­ner­stag, 28. Juli 2022, um 18.30 Uhr in der Q.lisse eine Infor­ma­tionsver­anstal­tung zum The­ma „Grund­s­teuer-Erk­lärung – was tun?“. Dabei beant­wortet Recht­san­walt Daniel Jung, Fachan­walt u.a. für Steuer­recht, in seinem Vor­trag die wichtig­sten Fra­gen. Die Teil­nahme ist kosten­frei, Anmel­dun­gen bitte per Email an oder tele­fonisch unter 0163 516 550 oder 06897 87964.

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