Pilotprojekt zum Schutz von Katzen

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Susanne Russy demonstrierte auf dem Gelände des Baubetriebshofes (von links) Bauhofleiter Axel Ruth, dem Mimbacher Ortsvorsteher Gerd Weinland und Bürgermeister Bernd Hertzler die Funktion und Handhabung der beiden Chiplesegeräte. - Foto: © Uwe Brengel

Neues Gesetz – neue Richtlinien und Schutzmechanismen für die häufig auch verwildert auftretenden Tiere – Im Zuge des kürzlich im Saarland in Kraft getretenen neuen Katzenschutzgesetzes der Landesregierung hat der Mimbacher Ortsrat mit Unterstützung einer Tierfreundin eine Initiative gestartet

Wenn es um Katzen­ret­tung geht, so blickt die Mim­bacherin Susanne Russy bere­its auf gut 20 Jahre Aktiv­itäten zurück. Engagiert im auss­chließlich über Spenden finanzierten „Vere­in der Katzen­fre­unde Wadgassen“ (https://www.katzenfreunde-wadgassen.de), der in Ober­würzbach sein „Katzen­haus“ unter­hält, ken­nt sie die The­men und Fak­ten rund um das beliebte Hausti­er zur Genüge. Ins­beson­dere ver­wilderte Katzen sind ein Prob­lem, auf das man vielerorts stößt, nicht nur in Blieskas­tel. Scheu, verängstigt und krank leben sie meist auf abgele­ge­nen Grund­stück­en, haben Ver­let­zun­gen und sind nicht mehr in der Lage sich Nahrung zu suchen. Durch unkon­trol­lierte Ver­mehrung spitzt sich die Sit­u­a­tion immer weit­er zu. Doch auch die häu­fig am Straßen­rand tot aufge­fun­de­nen Stre­uner beschäfti­gen die pas­sion­ierte Katzen­fre­undin. Teils han­delt es sich bei aufge­fun­de­nen Tieren dur­chaus um Hauskatzen, also um Freigänger, die eigentlich ein festes Zuhause haben und im täglichen Aus­lauf eben mal auf Erkun­dungs­tour in ihrem Revi­er unter­wegs waren. Die wer­den dann spätestens am Abend oder am darauf­fol­gen­den Tag von ihren Hal­tern ver­misst und die Ungewis­sheit kann einem schon zuset­zen, wenn der Verbleib des geliebten Tieres ungewiss ist. Schon daher emp­fiehlt sich eine Reg­istrierung sein­er Katze, um deren Auffind­en zu erle­ichtern. War es früher noch eine Tätowierung im Ohr, so wird heutzu­tage ein mil­lime­ter­großer Chip im linken Nack­en­bere­ich der Tiere einge­set­zt. Darauf hat man sich inter­na­tion­al fest­gelegt, um die Proze­dur zu vere­in­fachen. Per Scan­ner und Soft­ware kön­nen bere­its reg­istri­erte Tiere dann per Daten­bank des Lan­desamtes für Ver­brauch­er­schutz (LAV) unter Ein­hal­tung der Daten­schutzrichtlin­ien leicht zuge­ord­net und über die vor­ab hin­ter­legten Kon­tak­t­dat­en ihre Besitzerin­nen bzw. Besitzer benachrichtigt wer­den.

Engage­ment in Mim­bach

Im Zuge des kür­zlich im Saar­land in Kraft getrete­nen neuen Katzen­schutzge­set­zes der Lan­desregierung hat der Mim­bach­er Ort­srat nun mit Susanne Russys Unter­stützung Ini­tia­tive ergrif­f­en, mit Ort­sratsmit­teln zwei entsprechende Hand­scan­ner angeschafft und an den Baube­trieb­shof der Stadt Blieskas­tel übergeben. Dieser wird jährlich immer wieder mit her­ren­losen oder tot aufge­fun­de­nen Tiere kon­fron­tiert. Frau Russy und ihre engagierte Mim­bach­er Tier­schutz­gruppe arbeit­en hier nun bei etwaigen Fundtieren eng mit dem Baube­trieb­shof zusam­men. Sie behal­ten nicht nur die Katzen­pop­u­la­tion im Stadt­teil im Auge, son­dern fan­gen gegebe­nen­falls auch ver­wilderte Katzen ein und brin­gen sie zur medi­zinis­chen Ver­sorgung zur Tierärztin bzw. zum Tier­arzt, wo etwaige noch nicht reg­istri­erte Tiere auch gle­ich einen Chip erhal­ten. Sofern die Tiere nicht vol­lends ver­wildert und damit noch „men­schen­verträglich“ sind, erhal­ten sie anschließend eine real­is­tis­che Chance zur Ver­mit­tlung in ein neues Zuhause. Wildtiere hinge­gen wer­den nach der Reg­istrierung wieder aus­ge­set­zt. Dies entspricht der Vorge­hensweise des neuen Katzen­schutzge­set­zes. Die Kosten zur Durch­führung des Pilot­pro­jek­tes trägt das Min­is­teri­um.

Tierbesitzer*innen nach neuer Katzen­schutzverord­nung in der Ver­ant­wor­tung

Erfol­gte ein „Chip­pen“ für Katzenbesitzer*innen bis­lang noch auf frei­williger Basis, so kann es im Zuge der neuen, am 21. Jan­u­ar 2021 im Saar­land in Kraft getrete­nen Katzen­schutzverord­nung auch zur Verpflich­tung wer­den, zumin­d­est, wenn die in Besitz befind­lichen Tiere Freilauf haben und in einem bes­timmten, als „Katzen-Hot-Spot“ deklar­i­erten Gebi­et unter­wegs sind. Das Gesetz regelt näm­lich, dass an Stellen mit größeren Katzen­pop­u­la­tio­nen in einem Umkreis von 2 km eine Chip- und Kas­tra­tionspflicht für freilaufende Katzen in Kraft tritt. So soll gewährleis­tet wer­den, dass eine etwaig angetrof­fene Katze nicht etwa als her­ren­los aufge­le­sen und für eine Ver­mit­tlung zurück­ge­hal­ten wird, während ihre Fam­i­lie sie ver­misst und nach ihr sucht. Hier sind also Katzenbesitzer*innen zukün­ftig klar in der Ver­ant­wor­tung. Rund 25 bis 30 Euro fall­en für eine Chip-Aktion beim Tier­arzt an, eine Kas­tra­tion liegt bei rund 60 bis 80 Euro.

Welche Areale als „Hot Spots“ definiert wer­den, regelt die neue Verord­nung. Bürg­erin­nen und Bürg­er, Städte, Gemein­den oder Tier­schut­zor­gan­i­sa­tio­nen kön­nen dem LAV als zuständi­gen Vol­lzugs­be­hörde etwaige Ansamm­lun­gen ver­wildert­er Katzen melden. Die Vet­er­inär­be­hör­den vor Ort übernehmen dann die Über­prü­fung und Bew­er­tung der Sit­u­a­tion vor Ort und kom­mu­nizieren mit dem LAV, das im Anschluss, je nach Ergeb­nis, in Koop­er­a­tion mit den örtlichen Tier­schut­zor­gan­i­sa­tio­nen und Tierärzten die weit­eren Schritte ver­an­lasst, für Erfas­sung und Kas­tra­tion der Tiere sorgt.

Das Saar­land und das Min­is­teri­um für Umwelt und Ver­brauch­er­schutz haben mit der neuen Katzen­schutzverord­nung eine bun­desweite Vor­re­it­er­rolle über­nom­men, indem man sich nun­mehr selb­st um die Ausweisung von Schutzge­bi­eten und das Leben freileben­der Katzen küm­mert. Viele Bun­deslän­der haben ihre Katzen­schutzverord­nung stat­tessen auf kom­mu­naler Ebene geregelt, die The­matik damit in den Zuständigkeits­bere­ich der Städte und Gemein­den ver­lagert, was mal mehr, mal weniger effek­tiv ist. Die neue Regelung ist ein Sig­nal und bedeutet für Tier­schut­zor­gan­i­sa­tio­nen eine wichtige Ent­las­tung. Zum einen, da man sich beim Fan­gen und Kas­tri­eren von Katzen bis­lang rechtlich gese­hen in ein­er Grau­zone bewegte, zum anderen auf­grund der teils immensen Behand­lungs- und Kas­tra­tionskosten, auf denen man bis­lang sitzen blieb. (ub)

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