Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept

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Symbolfoto

Stadt Blieskastel informiert Industrie- und Gewerbebetriebe im Rahmen zweier Veranstaltungen über Stand der Dinge

Indus­trie- und Gewer­be­be­triebe – auch die ggfs. von der AwSV (Verord­nung über Anla­gen zum Umgang mit wasserge­fährden­den Stof­fen) betrof­fe­nen – sind her­zlich ein­ge­laden, sich im Rah­men ein­er Ver­anstal­tung an zwei möglichen Ter­mi­nen über die The­matik Starkre­gen und Sturzfluten sowie über die poten­zielle Über­flu­tungssi­t­u­a­tion auf­grund von Starkre­gen zu informieren.

Ausgangslage

In Blieskas­tel und auch im übri­gen Saar­land waren der let­zte Som­mer und Anfang Feb­ru­ar dieses Jahres stark geprägt von Unwet­ter­war­nun­gen und Über­schwem­mungen durch Starkre­gen. In ganz Deutsch­land kommt es derzeit ver­mehrt zu solchen Ereignis­sen. Starkre­genereignisse kön­nen zu Sturzfluten mit teils ver­heeren­den Fol­gen führen: zum Beispiel zu voll­ge­laufe­nen Kellern, einges­taut­en Gebäu­den, über­fluteten Straßen, ein­er über­laufend­en Kanal­i­sa­tion oder zur Ero­sion der umliegen­den land­wirtschaftlichen Flächen.

Für Indus­trie- und Gewer­be­be­triebe, welche nach der AwSV kat­e­gorisiert sind, beste­ht sog­ar eine noch höhere Gefahr, da die AwS-Verord­nung zur Gewährleis­tung der Bevölkerungs­ge­sund­heit sowie zur Erhöhung des Boden- und Gewässer­schutzes geschaf­fen wurde.

Im Gegen­satz zu einem Flusshochwass­er kann bei einem Starkre­genereig­nis jed­er durch Über­flu­tun­gen oder Sturzfluten betrof­fen sein, da das Wass­er gewässerun­ab­hängig abfließt. Auf­grund der schw­eren Vorher­sag­barkeit dieser Ereignisse ist eine frühzeit­ige Ein­schätzung der prinzip­iellen Gefahren­lage essen­ziell, sodass im Vor­feld bere­its präven­tive Maß­nah­men erfol­gen kön­nen. Die Stadt Blieskas­tel gab deshalb im Früh­ling 2020 die Erstel­lung eines Starkre­gen­vor­sorgekonzeptes bei der itp Inge­nieur GmbH in Auf­trag und führte bere­its im Som­mer 2021 Bürg­er­in­for­ma­tionsver­anstal­tun­gen durch.

Projektstand

Im Som­mer 2020 begann die Bear­beitung des Pro­jek­tes, woraufhin nach der Aufar­beitung der Basis­dat­en und ein­er groben Fließwe­g­analyse im Novem­ber und Dezem­ber 2020 mehrere Orts­bege­hun­gen zur Begutach­tung kri­tis­ch­er Bere­iche durch die itp Inge­nieur GmbH mit rel­e­van­ten Vertretern der Stadt (Vertreter der Stadtver­wal­tung, Feuer­wehr, Bauhof, Ortsvorste­her) durchge­führt wur­den. Anschließend wur­den hydro­dy­namis­che 2D-Sim­u­la­tio­nen durchge­führt und Starkre­genge­fahrenkarten für das gesamte Stadt­ge­bi­et erstellt. Diese wur­den Anfang Feb­ru­ar 2021 der Stadt zur Vali­dierung aus­ge­händigt. Auf­grund der COVID-19-Pan­demie mussten mehrere öffentliche Ter­mine hin­te­nangestellt wer­den und die weit­ere Bear­beitung fokussierte sich zunächst auf die Erar­beitung des Maß­nah­menkat­a­logs. Da die derzeit­ige Covid Infek­tion­slage öffentliche Ver­anstal­tun­gen zulässt, möchte die Stadt Blieskas­tel alle Unternehmen zu Infor­ma­tionsver­anstal­tun­gen, aufgeteilt auf zwei Ter­mine, ein­laden. Hier­bei sollen die wirtschaftlichen Akteure der Stadt hin­sichtlich der Gefahren durch Extremwet­ter­ereignisse sen­si­bil­isiert wer­den, um nach­fol­gend entsprechende Vor­sorge­maß­nah­men tre­f­fen zu kön­nen.

Aber was genau umfasst ein Starkre­genge­fahrenkonzept?

Die Basis bilden die Starkre­genge­fahrenkarten. Diese wer­den anhand von topographis­chen Dat­en berech­net und zeigen die Über­flu­tungs­flächen, ‑tiefen und die Fließgeschwindigkeit­en für ein vorgegebenes Nieder­schlagsereig­nis an. Für einzelne öffentliche Gebäude wer­den Risikobe­w­er­tun­gen bezüglich der Vul­ner­a­bil­ität des Gebäudes und der Über­flu­tungssi­t­u­a­tion durchge­führt. Im Bere­ich des Pri­vatbe­sitzes gilt nach §5 WHG die all­ge­meine Sorgfalt­spflicht und die Eigen­ver­ant­wor­tung Betrof­fen­er geeignete Vor­sorge­maß­nah­men im Rah­men des Möglichen und Zumut­baren zu tre­f­fen.

Für AwSV-Gewer­beob­jek­te gel­ten nach der rechtlichen Grund­lage § 62 Abs. 4 WHG die Anforderun­gen an den Umgang mit wasserge­fährden­den Stof­fen und die gel­tenden Pflicht­en, welche die Betreiber umset­zen müssen.

Die Stadt bietet den Indus­trie- und Gewer­be­be­trieben die Möglichkeit sich anhand der geplanten Infor­ma­tionsver­anstal­tun­gen über ihre eigene Sit­u­a­tion zu informieren und für Ihren Stan­dort eine genaue Defiz­it­analyse hin­sichtlich der The­men Starkre­gen- und Hochwasser­vor­sorge durchzuführen.

Nach Anfer­ti­gung der Starkre­genge­fahrenkarten, der Risikobe­w­er­tung und der Öffentlichkeit­sar­beit wird momen­tan ein Hand­lungskonzept erar­beit­et, um bei zukün­fti­gen Starkre­genereignis­sen bess­er reagieren zu kön­nen und kri­tis­che Bere­iche zu entschär­fen.

Veranstaltung für Industrie- und Gewerbebetriebe

Diese Ver­anstal­tung bietet den Unternehmen in Blieskas­tel die Möglichkeit, sich über die The­matik Starkre­gen und Sturzfluten sowie über die poten­zielle Über­flu­tungssi­t­u­a­tion auf­grund von Starkre­gen zu informieren. Jede der geplanten Ver­anstal­tun­gen soll max­i­mal zwei Stun­den dauern.

Neben ein­er all­ge­meinen Ein­führung in das The­ma Starkre­gen wer­den die durch die itp Inge­nieur GmbH berech­neten Starkre­genge­fahrenkarten und die Gefahren von Starkre­gen und deren Auswirkun­gen vorgestellt.

Eine an den Vor­trag anschließende Diskus­sion gibt den Unternehmensleit­er zusät­zlich die Möglichkeit, weit­ere Fra­gen zu äußern und zu besprechen.

Termine

Auch Sie kön­nten bei Starkre­gen von Sturzfluten betrof­fen sein! Informieren Sie sich über die Gefahren bei Starkre­gen und die Sit­u­a­tion Ihres Stan­dortes oder Ihres Stadt­teils mith­il­fe der von itp Inge­nieur GmbH erstell­ten beste­hen­den Prezi-Präsen­ta­tio­nen unter diesem Link https://prezi.com/view/7sGu0fHhC3MjqaEKSH3j/ oder https://www.blieskastel.de/aktuelles-veranstaltungen/hochwasser-vorsorge-konzept/.

Ver­anstal­tung­ster­mine:

Ver­anstal­tungWann?Wo?
118.05.2022, 17:30 — 19:30 UhrBlies­gau-Fes­thalle
219.05.2022, 17:30 — 19:30 UhrBlies­gau-Fes­thalle

Voraus­set­zung für die Teil­nahme ist die Ein­hal­tung der aktuellen Coro­n­abes­tim­mungen und eine Voran­mel­dung.

Anmelden kön­nen Sie sich per Mail unter oder tele­fonisch über die Tele­fon­num­mern 06842/926- 1251 oder 06842/926‑1213

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