Zoll prüft bundesweit im Gaststättengewerbe

by Redaktion Polizeireport
Saarbrücker Zoll kontrolliert am 03.06.2022 im Gastronomiegewerbe; Quelle: HZA Saarbrücken
Saarbrücker Zoll kontrolliert am 03.06.2022 im Gastronomiegewerbe; Quelle: HZA Saarbrücken
Saar­brück­er Zoll kon­trol­liert am 03.06.2022 im Gas­tronomiegewerbe; Quelle: HZA Saar­brück­en

bun­desweite Schw­er­punk­t­prü­fung im Gast­stät­tengewerbe durch. Das Haupt­zol­lamt Saar­brück­en beteiligt sich zur Stunde mit 53 Zöllner*innen im Saar­land und im südlichen Rhein­land-Pfalz an den Kon­trollen.

Bish­er kon­nten ins­ge­samt 42 Arbeitgeber*innen geprüft und 155 in den Gas­tronomiebe­trieben angetrof­fene Arbeitnehmer*innen zu ihren Beschäf­ti­gungsver­hält­nis­sen befragt wer­den.

Im Fokus der heuti­gen Prüf­maß­nah­men ste­hen ins­beson­dere — die Ein­hal­tung des geset­zlichen Min­dest­lohns in Höhe von 9,82 EUR je Stunde — die Ein­hal­tung von sozialver­sicherungsrechtlichen Pflicht­en — der unrecht­mäßige Bezug von Arbeit­slosen­geld — der Besitz von Aufen­thalts- und Arbeits­genehmi­gun­gen bei Nicht-EU-Bürger*innen

Vor Ort ergaben sich bish­er fol­gende Ver­dachtsmo­mente: — 16 Mal Schwarzarbeit — 11 Mal Unter­schre­itung geset­zlich­er Min­dest­lohn — 3 Mal unrecht­mäßiger Bezug von Arbeit­slosen­geld — 3 Mal uner­laubter Aufen­thalt von Nicht-EU-Bürger*innen

Drei Per­so­n­en ver­sucht­en beim Ein­tr­e­f­fen der Zöllner*innen die Flucht zu ergreifen. Sie kon­nten jedoch umge­hend gestellt und vor­läu­fig festgenom­men wer­den.

Im Saar­land wird die Maß­nahme durch Bedi­en­stete des Finan­zamts Saar­brück­en unter­stützt, die in den jew­eili­gen Unternehmen eine Prü­fung der Kassenein­nah­men und Kasse­naus­gaben durch­führt. In Rhein­land-Pfalz begleit­ete das Ord­nungsamt der Stadtver­wal­tung Lan­dau die Prü­fun­gen.

Die Auswer­tung der Kon­trollen dauert noch an.

Zusatz­in­for­ma­tion:

Die Finanzkon­trolle Schwarzarbeit der Zol­lver­wal­tung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bun­desweite als auch regionale Schw­er­punk­t­prü­fun­gen mit einem erhöht­en Per­son­alein­satz durch, um den beson­deren präven­tiv­en Charak­ter ein­er hohen Anzahl an Prü­fun­gen zu erhal­ten. Dies ist ein wichtiges Instru­ment zur Senkung der gesellschaftlichen Akzep­tanz von Schwarzarbeit und ille­galer Beschäf­ti­gung. Der Zoll legt bei der Bekämp­fung von Schwarzarbeit und ille­galer Beschäf­ti­gung neben weit­eren Branchen auch einen Schw­er­punkt auf das Gast­stät­tengewerbe, da es zu den größten und beschäf­ti­gungsstärk­sten Branchen in Deutsch­land zählt und dort regelmäßig Geset­zesver­stöße fest­gestellt wer­den.

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