Widerstandshandlungen und Angriffen gegen Polizeibeamte

by Redaktion Polizeireport
Symbolfoto

Erhöhtes Einsatzaufkommen am Wochenende für die PI Saarbrücken-Stadt unter anderem mit Widerstandshandlungen und Angriffen gegen Polizeibeamte

Auf­grund der guten Wet­ter­lage am Woch­enende musste die Polizei­in­spek­tion Saar­brück­en-Stadt ins­beson­dere am Abend des 11.06.2022 zur Bewäl­ti­gung zahlre­ich­er Ein­sätze in der, von Pas­san­ten gut besucht­en, Innen­stadt aus­rück­en. Auch Wider­stand­hand­lun­gen und Angriffe gegen Polizeibeamte zählten zu den Ein­sätzen.

Um 23:30 Uhr kam es im Bere­ich der Saar­wiesen unter­halb des Staat­sthe­aters zu einem öffentlichkeitswirk­samen Ein­satz. An hiesige Dien­st­stelle erg­ing zuvor die Mit­teilung, dass sich in besagtem Bere­ich eine aggres­sive Per­son aufhal­ten würde, die aktiv die Kon­fronta­tion mit anderen Pas­san­ten suchen würde. Die Örtlichkeit wurde demzu­folge unverzüglich durch mehrere Kom­man­dos der PI Saar­brück­en-Stadt aufge­sucht. Vor Ort kon­nte der zur Rede ste­hende 23-Jährige fest­gestellt wer­den, wie dieser zuerst einen Kon­tra­hen­ten ver­bal angriff und anschließend diesen mit Faustschlä­gen ins Gesicht trak­tierte. Der Stör­er musste in der Folge zur Ver­hin­derung weit­er­er Angriffe kon­trol­liert zu Boden ver­bracht und anschließend dort durch mehrere Polizeibeamte fix­iert wer­den. Hier­bei leis­tete der deutsche Staats­bürg­er vehe­menten Wider­stand gegen die Maß­nah­men. Im Rah­men der Wider­stand­shand­lung ver­suchte der Stör­er gezielt nach ein­er gehol­sterten Schuss­waffe eines Beamten zu greifen und diese aus dem Hol­ster zu entreißen. Dies kon­nte nur durch erhe­bliche Kraftanstren­gung der einge­set­zten Beamten ver­hin­dert wer­den. Während des Ein­satzes kam es zu einem Sol­i­darisierungsef­fekt bei den Begleit­per­so­n­en des Stör­ers, die sodann auch ver­sucht­en, die Amt­shand­lung zu stören und den Beschuldigten zu befreien. Demzu­folge mussten weit­ere Maß­nah­men gegen die Begleit­per­so­n­en getrof­fen wer­den. Hier­bei zeigte ein 25-jähriger Mann ein äußerst aggres­sives und pro­vokantes Ver­hal­ten, das let­z­tendlich auch in Schlä­gen in Rich­tung der einge­set­zten Beamten mün­dete. Dieser Stör­er musste sodann eben­falls zur Ver­hin­derung weit­er­er Angriffe vor Ort fix­iert wer­den. Hier­bei leis­tete der Mann des­gle­ichen vehe­menten Wider­stand, sodass die Wider­stand­shand­lun­gen lediglich durch Ein­satz des Dis­tanz-Elek­troim­puls­gerät gebrochen wer­den kon­nten. Während des Ein­satzes wurde ein Polizeibeamter durch einen Schlag ins Gesicht leicht ver­let­zt. Das gesamte Ein­satzgeschehen wurde durch mehrere vor befind­lichen Schaulusti­gen beobachtet und auch ver­mehrt mit­tels Mobil­tele­fo­nen videografiert. Die Beschuldigten wur­den im Anschluss zwecks Tre­f­fen weit­er­er Maß­nah­men zur Dien­st­stelle ver­bracht. Es wur­den Strafver­fahren auf­grund der ver­wirk­licht­en Kör­per­ver­let­zung, sowie Wider­stand und tätlich­er Angriff gegen Voll­streck­ungs­beamte ein­geleit­et.

Am frühen Mor­gen, um 05:19 Uhr, kam es zu einem weit­eren Ein­satz auf­grund ein­er ran­dalieren­den Per­son in der Bahn­hof­s­traße in der Innen­stadt, vor ein­er dor­ti­gen Diskothek. Bei Ein­tr­e­f­fen der Kom­man­dos vor Ort schlug der erhe­blich alko­holisierte aus­ländis­che Mit­bürg­er unver­mit­telt mit den Fäusten auf die Motorhauben der Streifen­wä­gen. Da jegliche Ansprache in Rich­tung des Aggres­sors kein­er­lei Wirkung zeigte, musste dieser vor Ort fix­iert wer­den. Hierge­gen leis­tete der Stör­er erhe­blichen Wider­stand und die Ver­bringung zur Dien­st­stelle kon­nte nur durch äußer­ste Kraftanstren­gung der einge­set­zten Beamten durchge­führt wer­den. Auf­grund des Alko­holisierungs­grades des Stör­ers, als auch zur Ver­hin­derung weit­er­er Straftat­en, wurde dieser vor­erst in Gewahrsam genom­men. Ein Strafver­fahren auf­grund des Wider­standes gegen Voll­streck­ungs­beamte wurde ein­geleit­et. Die Iden­tität des Beschuldigten ist jedoch bis­lang unbekan­nt, da der Mann keine Ausweis­doku­mente mit sich führte und kein­er­lei Angaben zu seinen Per­son­alien leis­tete. Nach Absprache mit der Staat­san­waltschaft Saar­brück­en wird auf­grund ein­er zu ver­mu­ten­den Flucht­ge­fahr beim Amts­gericht Saar­brück­en Antrag auf Erlass eines Haft­be­fehls gestellt. Der Beschuldigte wird zeit­na­he dem Amts­gericht Saar­brück­en vorge­führt.

You may also like