Unerlaubtes Entfernen von der Unfallörtlichkeit

by Redaktion Polizeireport
Symbolfoto

Ein bis­lang unbekan­nter PKW-Führer befuhr die L 168 aus Rich­tung Dif­fer­ten kom­mend in Fahrtrich­tung Wag­dassen. Der zweite Unfall­beteiligte PKW, ein Toy­ota Aygo mit SLS-Kreiskennze­ichen, befährt die L 168 in ent­ge­genge­set­zter Rich­tung. In der Ort­slage Wer­beln, Höhe des Anwe­sens Am But­ter­born 20 fährt der unbekan­nte PKW-Führer in der dor­ti­gen, aus sein­er Sicht leicht­en Recht­skurve über die Fahrstreifen­be­gren­zung und kommt in den Gegen­verkehr. Der Toy­ota will ein­er möglichen Kol­li­sion auswe­ichen und zieht nach rechts. Hier­bei kommt der Toy­ota über die Fahrbahn­be­gren­zung auf den dor­ti­gen Grün­streifen und touch­iert einen dort abgelegten Fin­d­ling. Hier­durch gerät er ins Schlingern und fährt im weit­eren Ver­lauf in den Straßen­graben. Der ent­ge­genk­om­mende unbekan­nte PKW-Führer ent­fer­nte sich uner­laubt von der Unfal­lörtlichkeit. Wer Hin­weise zum flüch­t­en­den PKW geben kann oder Zeuge des Unfalls wurde, wird gebeten sich mit hiesiger Dien­st­stelle oder ein­er anderen Dien­st­stelle in Verbindung zu set­zen.

You may also like