Sanierungssatzung ist nun rechtskräftig geworden

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Stadtverwaltung veröffentlicht Richtlinie für „Altstadt Homburg“

Die Sanierungssatzung für das Sanierungs­ge­bi­et „Alt­stadt Hom­burg“ im Rah­men der Städte­bauförderung des Bun­des und der Län­der „Städte­baulich­er Denkmalschutz Lebendi­ge Zen­tren – Erhalt und Entwick­lung der Stadt- und Ortskerne“ für das Förderge­bi­et „Alt­stadt Hom­burg“ ist mit der amtlichen Bekan­nt­machung am Sam­stag, 16. Juli 2022, recht­skräftig gewor­den. Für Gebäudeeigen­tümerin­nen und –eigen­tümer ist diese Satzung auch daher inter­es­sant, weil darin erk­lärt wird, wie För­der­mit­tel zu beantra­gen sind. 

Gemäß § 141 (1) BauGB hat die Kreis­stadt Hom­burg Entwick­lungsziele im Inte­gri­erten Städte­baulichen Entwick­lungskonzept (ISEK) aufgestellt. Die zunächst all­ge­mein for­mulierten Ziele der Sanierung müssen im Anschluss an die vor­bere­i­t­en­den Unter­suchun­gen im Ver­lauf der Umset­zung konkretisiert wer­den. 

So entspricht die räum­liche Abgren­zung des Förderge­bi­ets des ISEKs auch der Abgren­zung des beschlosse­nen Sanierungs­ge­bi­ets. Es soll eine Sanierung im vere­in­facht­en Ver­fahren vorgenom­men wer­den. Das bedeutet, dass der Umgang mit sanierungs­be­d­ingten Wert­er­höhun­gen und die Erhe­bung von Aus­gle­ichs­beiträ­gen in dem beze­ich­neten Stadt­bere­ich nicht vorgenom­men wer­den.

Die ort­sübliche Bekan­nt­machung zur Bürg­er­beteili­gung ist am 16. Juli 2022 auf der städtis­chen Inter­net­seite sowie in der Saar­brück­er Zeitung erfol­gt. Die Sanierungssatzung mit Über­sicht­s­plan des Sanierungs­ge­bi­etes sowie der betrof­fe­nen Flurstücke ste­ht zum Down­load auf der Home­page der Kreis­stadt Hom­burg (www.homburg.de) unter https://www.homburg.de/index.php/stadtprofil/leben-in-homburg/staedtebaufoerderung/2581-stadtumbau-west‑2 — Städte­baulich­er Denkmalschutz — Sanierungssatzung „Alt­stadt Hom­burg“ zur Ver­fü­gung. 

Auch kön­nen die Unter­la­gen im Rathaus, Bau- und Umweltamt, in der Abteilung Stadt­pla­nung, Zim­mer 420/421 während der üblichen Dien­stzeit­en einge­se­hen wer­den und weit­ere Infor­ma­tio­nen erfragt wer­den. Weit­er wurde die Anwen­dung der zur Umset­zung der Sanierungssatzungsatzung beschlosse­nen Mod­ernisierungsrichtlin­ie für das Gebi­et „Alt­stadt Hom­burg“ eben­falls mit Datum vom 16. Juli 2022 bekan­nt­gemacht. Diese kann eben­falls unter dem Link: https://www.homburg.de/index.php/stadtprofil/leben-in-homburg/staedte-baufoerderung/2581-stadtumbau-west-2 — Städte­baulich­er Denkmalschutz — Mod­ernisierungsrichtlin­ie „Alt­stadt Hom­burg“ einge­se­hen wer­den.

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