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Liebe Bürg­erin­nen und Bürg­er,

auf der Grund­lage des Meldereg­is­ters informiert das Bürg­er­amt Sie quar­talsmäßig über die Bevölkerungs­be­we­gung in unser­er Gemeinde und in den einzel­nen Ort­steilen.

Am 01. April 2022 zählte die Gemeinde Klein­blit­ters­dorf 11.145 Ein­wohn­er. Im Laufe des Quar­tals wur­den 8 Geburten und 48 Todes­fälle reg­istri­ert. Das bedeutet ein Minus von 40 Per­so­n­en in der natür­lichen Bevölkerungs­be­we­gung. Unter den Neuge­bore­nen gab es 4 Jun­gen und 4 Mäd­chen. Der Bevölkerungs­stand am Ende des 2. Quar­tals belief sich auf 11.139 Ein­wohn­er.

Die Gegenüber­stel­lung von Zuwan­derun­gen und Abwan­derun­gen ergab ein Plus von 34 Per­so­n­en bei 143 zuge­wan­derten Per­so­n­en und 109 Abwan­derun­gen.
Bitte beacht­en Sie, dass in dieser Sta­tis­tik nur Haupt­wohn­sitze aufge­führt wur­den.
Hier die kom­plette Über­sicht aufgeteilt nach den Ort­steilen:

 

Auers­mach­er

Blies­rans­bach

Klein­blit­ters­dorf

Rilchin­gen-Han­weil­er

Sit­ter­swald

Anfangs­stand Haupt­wohn­sitz am 01.04.2022

2271

1982

3285

2228

1379

Geburten

3

/

1

3

1

Ster­be­fälle

10

10

12

13

3

Zuzüge *

24

28

47

52

36

Umzüge *

20

/

21

1

5

Wegzüge *

31

19

56

24

23

End­stand Haupt­wohn­sitz am 30.06.2022

2257

1981

3265

2246

1390

Sal­do Geburten/Sterbefälle

-7

-10

-11

- 10

-2

Sal­do Wan­derung

-7

9

-9

28

13

Sal­do

-14

-1

-20

18

11

Ins­ge­samt haben sich bis zum 30. Juni 114 ukrainis­che Kriegs­flüchtlinge in der Gemeinde Klein­blit­ters­dorf angemeldet.

Erläuterung:

Für die Gesamt­ge­meinde ver­ste­ht man unter einem Zuzug, wenn ein Bürg­er von außer­halb der Gemeinde Klein­blit­ters­dorf zuzieht. Ein Wegzug liegt dann vor, wenn ein Bürg­er die Gemeinde Klein­blit­ters­dorf ver­lässt. Ein Umzug in der Gesamt­ge­meinde bedeutet, dass ein Bürg­er inner­halb der Gemeinde seinen Wohn­sitz wech­selt, unab­hängig davon, ob ver­schiedene Orte betrof­fen sind.

In den Ort­steilen hinge­gen spricht man auch dann von einem Zu- oder Wegzug, wenn ein Bürg­er in einen anderen Ort­steil inner­halb der Gemeinde Klein­blit­ters­dorf eine Woh­nung bezieht. Ein Umzug liegt nur dann vor, wenn inner­halb eines Ortes eine neue Woh­nung bezo­gen wird.

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