Symbolfoto

Auch Anlieger von Gässchen und Hinteranlieger haben Reinigungspflichten!

Eine Gemeinde mit sauberen Straßen und Gehwe­gen ist für die meis­ten Men­schen ein wichtiges Stück Leben­squal­ität. Zigaret­ten und Zigaret­ten­schachteln, Masken, Taschen­tüch­er oder andere acht­los wegge­wor­fene Abfälle stellen nicht nur einen unschö­nen Anblick dar, von ihnen gehen auch Unfall­ge­fahren, ins­beson­dere für Fußgänger und Rad­fahrer aus. Außer­dem ist eine Reini­gung der Straßen­rin­nen auch wichtig mit Blick auf starke Regen­fälle, da durch Ver­schmutzun­gen oder Unkraut­be­wuchs eventuell das Wass­er nicht ord­nungs­gemäß ablaufen kann und sich gegebe­nen­falls in das Wohn­grund­stück zurück­staut.

Die Mitar­beit­er unseres gemeindlichen Bauhofes erbrin­gen für ein sauberes Klein­blit­ters­dorf umfan­gre­iche Leis­tun­gen. So wer­den z. B. die Con­tain­er­stand­plätze mehrfach wöchentlich gere­inigt, da lei­der immer mal wieder Abfall auf und neben den Con­tain­ern abgestellt wird, was natür­lich auch Rat­ten anziehen kann. Außer­dem wer­den die rd. 2000 Straßenein­läufe min­destens zweimal im Jahr geeinigt. Bei dieser Gele­gen­heit weist Bürg­er­meis­ter Rain­er Lang darauf hin, dass der wöchentlich anfal­l­ende Kehricht nicht in den Kör­ben der Straßenein­läufe entsorgt wer­den darf!

Die Reini­gungspflicht aller inner­halb der geschlosse­nen Ort­slage der Gemeinde Klein­blit­ters­dorf gele­ge­nen Straßen, Plätze, Gehwege (Bürg­er­steige) ein­schließlich der zum Parken freigegebe­nen Stell­flächen auf diesen Gehwe­gen ist an die Eigen­tümer der an sie angren­zen­den Grund­stücke über­tra­gen. Dies bedeutet, dass z. B. auch die Anlieger eines auf Gemein­deeigen­tum gele­ge­nen Verbindungsweges (Gäss­chen) für dessen Reini­gung ver­ant­wortlich sind. Ins­beson­dere hier­für gehen aktuell viele Beschw­er­den ein.

Auch Eigen­tümer der angren­zen­den Grund­stücke (soge­nan­nte Hin­ter­an­lieger) sind zur Reini­gung verpflichtet, wenn zwis­chen den zu reini­gen­den Flächen und den angren­zen­den Grund­stück­en gemein­deeigene Flächen liegen.

Geregelt sind diese Auf­gaben und Pflicht­en in der Satzung über die Reini­gung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Klein­blit­ters­dorf vom 3.12.2001, nachzule­sen auf unser­er Home­page im Inter­net unter www.kleinblittersdorf.de/rathaus/ortsrecht/ unter Bauen – Wohnen – Umwelt.

Falls Sie noch Fra­gen haben, so ste­hen Ihnen die Mitar­beit­er des Bauamtes unter der Tele­fon­num­mer 20 08 – 0 gerne zur Ver­fü­gung.

You may also like