Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls

by Redaktion Polizeireport
Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Saarbrücken im Saarland und südliches Rheinland-Pfalz unterwegs - © Zoll Saarbrücken

Saar­brück­en/Saar­land/Rhein­land-Pfalz (ots) — Seit heute Mor­gen prüfen 73 Zöll­ner­in­nen und Zöll­ner der Finanzkon­trolle Schwarzarbeit des Haupt­zol­lamtes Saar­brück­en im Rah­men ein­er bun­desweit­en Schw­er­punk­tak­tion die Ein­hal­tung des Min­dest­lohns im Saar­land und südlichen Rhein­landp­falz. Nach einem ersten Zwis­chen­faz­it wur­den bere­its bis zum Mit­tag (Stand 13 Uhr) knapp 100 Arbeit­ge­ber geprüft und vor Ort mehr als 180 Arbeitnehmer*innen zu ihrer Beschäf­ti­gung befragt. Geprüft wur­den beispiel­sweise Gas­tronomie- und Friseurbe­triebe, der Einzel­han­del, Spielotheken sowie Nagel­stu­dios. Die bish­erige Bilanz der

Maß­nahme:  In 7 Fällen beste­ht der Ver­dacht, dass der Min­dest­lohn nicht gezahlt wurde.  Eben­so beste­ht in 7 Fällen der Ver­dacht der Schwarzarbeit.  1 Arbeit­nehmer wurde vor­läu­fig festgenom­men, da der Ver­dacht beste­ht, dass er sich uner­laubt in Deutsch­land aufhält.  1 Arbeit­ge­ber ste­ht im Ver­dacht gegen die Handw­erk­sor­d­nung ver­stoßen zu haben.

Die Maß­nah­men des Haupt­zol­lamts Saar­brück­en wer­den durch Kräfte der Finanzämter und Handw­erk­skam­mern unter­stützt.

Die Prü­fun­gen wer­den voraus­sichtlich bis in die Abend­stun­den andauern.

Nach Abschluss der Maß­nah­men wird eine Mel­dung mit den vor­läu­fi­gen Endergeb­nis­sen erfol­gen.

Zusatz­in­fo:

Seit dem 1. Okto­ber 2022 beträgt der all­ge­meine geset­zliche Min­dest­lohn 12,00 Euro brut­to pro Stunde. Hier­auf hat jede Arbeit­nehmerin und jed­er Arbeit­nehmer Anspruch. Vere­in­barun­gen mit dem Arbeit­ge­ber, die diesen Anspruch unter­schre­it­en, sind unwirk­sam und wer­den bei Aufdeck­ung geah­n­det. Neben dem all­ge­meinen Min­dest­lohn gibt es noch eine Rei­he von Branchen­min­destlöh­nen, z.B.

in der Pflege, der Gebäud­ere­ini­gung und im Dachdeck­er­handw­erk. Bei den Prü­fun­gen der FKS wer­den regelmäßig Ver­stöße gegen die Min­dest­lohnbe­din­gun­gen mit unter­schiedlichen Manip­u­la­tions- bzw. Bege­hungs­for­men fest­gestellt.

Beispiel­sweise wer­den Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmer als Prak­tikan­ten, Auszu­bildende oder Selb­ständi­ge beze­ich­net. Auch wer­den oft­mals Stun­de­naufze­ich­nun­gen unrichtig, unvoll­ständig bzw. gar nicht geführt, um Min­dest­lohn­ver­stöße zu ver­schleiern. Im ver­gan­genen Jahr leit­ete das Haupt­zol­lamt Saar­brück­en über 5.000 Ver­fahren wegen Ver­stößen gegen das Schwarzarbeits­bekämp­fungs­ge­set­zt ein. Auch im laufend­en Jahr liegt der Fokus der Finanzkon­trolle Schwarzarbeit auf den Min­destar­beits­be­din­gun­gen der Unternehmen und den organ­isierten For­men von Schwarzarbeit. Dazu führt die FKS ganzjährig regelmäßig ähn­liche Schw­er­punk­t­prü­fun­gen sowohl bun­desweit als auch region­al mit einem erhöht­en Per­son­alein­satz durch, um den beson­deren präven­tiv­en Charak­ter ein­er hohen Anzahl an Prü­fun­gen zu erhal­ten. Dies ist ein wichtiges Instru­ment zur Senkung der gesellschaftlichen Akzep­tanz von Schwarzarbeit und ille­galer Beschäf­ti­gung.

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