Bundeswehrübung vom 4. bis 6.10.2022

Symbolfoto - © Pixabay

Die Bevölkerung wird gebeten, sich von Ein­rich­tun­gen der üben­den Truppe fernzuhal­ten.

Übungss­chä­den, die durch die Bun­deswehr verur­sacht wur­den, sind durch die Gemeinde zu bestäti­gen und beim Bun­deswehr-Dien­stleis­tungszen­trum Zweibrück­en, 22er Straße 25, 66482 Zweibrück­en einzure­ichen. Das entsprechende Form­blatt „Entschädi­gungsantrag für von der Bun­deswehr verur­sachte Manöver- und Übungss­chä­den“ kann bei der Gemeinde Klein­blit­ters­dorf (Mail an bzw. Tel. 0 68 05/20 08 ‑504 oder ‑505) ange­fordert wer­den.

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