Arbeits- und Sozialminister Magnus Jung begrüßt das 3. Maßnahmenpaket zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger 

by Horst Konsdorf
Minister Dr. Magnus Jung - Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit - © MASFG/Jennifer Weyland

Sozialmin­is­ter Mag­nus Jung begrüßt das Ergeb­nis des Koali­tion­sauss­chuss­es vom 3. Sep­tem­ber 2022 zur Abfederung der erwarteten hohen Preis­steigerun­gen im Bere­ich des Energie­ver­brauchs. Es wur­den Maß­nah­men mit einem Gesamtvol­u­men von 65 Mil­liar­den Euro beschlossen.

Mit dem Maß­nah­men­paket sollen die erwarteten hohen Preis­steigerun­gen für die Bürg­erin­nen und Bürg­er und die Unternehmen im Bere­ich des Energie­ver­brauchs abgefed­ert wer­den. „Damit gelingt uns ein großer Schritt, um die sozialen Fol­gen der Energiepreiskrise abzufed­ern.“ so Min­is­ter Jung. “Es unter­stützt ins­beson­dere diejeni­gen der Gesellschaft, die der Preisanstieg am härtesten trifft. Dies bet­rifft diejeni­gen mit gerin­gen und mit­tlerem Einkom­men, Rent­ner­in­nen und Rent­ner, die sich ein Eigen­heim erspart haben, nun aber die Energiepreise nicht mehr zahlen kön­nen oder Stu­dentin­nen und Stu­den­ten, bei denen Heiz- und Reisekosten das Monats­bud­get zunehmend stark belas­ten.“ 

Um dieser Bevölkerungs­grup­pen gezielt zu erre­ichen, wur­den u.a. fol­gende Maß­nah­men beschlossen:

Ein­malzahlung für Rent­ner­in­nen und Rent­ner

Rent­ner­in­nen und Rent­ner erhal­ten zum 1. Dezem­ber 2022 eine Energiepreis­pauschale in Höhe von 300 Euro. 

Ent­las­tung Studierende

Nach dem Heizkosten­zuschuss für BäföG-Empfän­gerin­nen und ‑empfänger sollen nun­mehr alle Stu­dentin­nen und Stu­den­ten sowie Fach­schüler-innen und Fach­schüler eine Ein­malzahlung in Höhe von 200 Euro erhal­ten. 

Ausweitung des Wohn­gel­danspruchs, Ein­führung ein­er Heizkosten- und Kli­makom­po­nente

Für die Heizpe­ri­ode Sep­tem­ber 2022 bis Dezem­ber 2022 soll ein­ma­lig ein Heizkosten­zuschuss II an die Bezieherin­nen und Bezieher von Wohn­geld gezahlt wer­den. Danach wird er für die Wohn­geld­berechtigten dauer­haft in das Wohn­geld inte­gri­ert. Er beträgt ein­ma­lig 415 Euro für einen 1‑Per­so­n­en-Haushalt (540 Euro für zwei Per­so­n­en; für jede weit­ere Per­son zusät­zliche 100 Euro). 

Das zum 1. Jan­u­ar 2023 reformierte Wohn­geld wird eine dauer­hafte Kli­makom­po­nente und eine dauer­hafte Heizkostenkom­po­nente enthal­ten, um die steigen­den Energiepreise stärk­er abzufed­ern. Zudem wird sich der Kreis der Wohn­geld­berechtigten nach ein­er ersten Ein­schätzung im Saar­land um mehrere Tausend erweit­ert, sodass mehr Bürg­erin­nen und Bürg­er in Zeit­en stark steigen­der Energiekosten anspruchs­berechtigt wer­den.

Ein­führung Bürg­ergeld

Das Arbeit­slosen­geld II und Sozial­geld wer­den zum 1. Jan­u­ar 2023 durch das mod­erne Bürg­ergeld abgelöst, das die Würde des Einzel­nen achtet und gesellschaftliche Teil­habe bess­er fördert. Der Anpas­sungszeitraum der jährlichen Erhöhung beim Bürg­ergeld wird so geän­dert, dass jew­eils bere­its die zu erwartende regelbe­darf­s­rel­e­vante Infla­tion im Jahr der Anpas­sung mitein­be­zo­gen wird. So wird die Infla­tion kün­ftig bess­er und schneller berück­sichtigt. Dies begin­nt am 1. Jan­u­ar 2023 zum Start des Bürg­ergelds und führt zu einem Erhöhungss­chritt auf etwa 500 Euro.

Kindergeld und Kinder-Sofortzuschlag

Um Fam­i­lien beson­ders zu unter­stützen, wird das Kindergeld über das ver­fas­sungsrechtlich erforder­liche Maß hin­aus erhöht. Die Erhöhung erfol­gt bere­its zum 1. Jan­u­ar 2023 in einem Schritt für die Jahre 2023 und 2024. Damit wird das Kindergeld ab dem 1. Jan­u­ar 2023 um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind ange­hoben. Für eine Fam­i­lie mit zwei Kindern bedeutet das für 432 Euro jährlich mehr für die kom­menden zwei Jahre.

Für von Armut betrof­fene Kinder und Jugendliche wurde erst­ma­lig im Juli 2022 der monatliche Sofortzuschlag von 20 Euro aus­gezahlt. Dieser gilt auch für junge Erwach­sene, die mit ihren leis­tungs­berechtigten Eltern in einem Haushalt leben.

Midi-Job: Anhebung der Gren­ze auf 2.000 Euro

Die geset­zliche Regelung, dass zum 1. Okto­ber 2022 die Höch­st­gren­ze für eine Beschäf­ti­gung im Über­gangs­bere­ich (Midi[1]Job) von 1.300 Euro auf 1.600 Euro ange­hoben wird, soll erweit­ert wer­den: Ab dem 1. Jan­u­ar 2023 soll diese Höch­st­gren­ze auf monatlich 2.000 Euro ange­hoben wer­den. Dies ent­lastet ins­beson­dere Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmer mit gerin­gen monatlichen Einkom­men, da sie deut­lich weniger Beiträge zur Sozialver­sicherung (Kranken‑, Arbeit­slosen- und Renten­ver­sicherung) zahlen müssen.

„Die Bewäl­ti­gung der Krise ist eine gesamt­staatliche Auf­gabe.“ so Min­is­ter Mag­nus Jung abschließend. „Bund, Län­der und Gemein­den tra­gen die Ent­las­tun­gen für die Bürg­erin­nen und Bürg­er sowie die Unternehmen gemein­sam. Nur so kann es gelin­gen. Dort wo das Land für die Umset­zung zuständig ist, wer­den wir uns für eine schnelle und unbürokratis­che Umset­zung ein­set­zen.“ 

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