Amerikanische Faulbrut im Saarland

by Redaktion, Landespolitik
Symbolfoto

Bienenvolk in Saarbrücken von der Krankheit betroffen

Am 10. Juni hat das Lan­desamt für Ver­brauch­er­schutz (LAV) bei einem Bienen­volk eines Hob­by­bi­enen­hal­ters im Saar­brück­er Großraum den Erreger der durch Bak­te­rien verur­sacht­en Krankheit „Amerikanis­che Faulbrut“ (AFB) amtlich nachgewiesen. Für Men­schen ist die Faulbrut unbe­den­klich.

Die Infek­tion ver­bre­it­et sich durch Sporen und wird durch Kör­perkon­takt und Fut­ter­aus­tausch zwis­chen den Bienen weit­er­ge­tra­gen. In Deutsch­land tritt Amerikanis­che Faulbrut ver­bre­it­et auf. Die Zahl der gemelde­ten Krankheit­saus­brüche vari­iert von Jahr zu Jahr stark (2021: 46 Aus­brüche; 2022: 32 Aus­brüche).

Wie geset­zlich vorgeschrieben, hat das LAV den Imk­erver­band informiert und ein Sper­rge­bi­et von 2 Kilo­me­tern im Umkreis um die betrof­fene Hob­by­bi­enen­hal­tung fest­gelegt. Inner­halb dieses Radius hat das Lan­desamt bere­its begonnen, alle Bienenbestände und Bienen­völk­er (19 sind gemeldet) klin­isch auf den Erreger zu unter­suchen. Außer­dem wer­den gegebe­nen­falls Fut­ter­proben ent­nom­men und zur Unter­suchung an das amtliche Labor gegeben.

Das mit Amerikanis­ch­er Faulbrut infizierte Bienen­volk wird nicht getötet, son­dern mit dem so genan­nten Kun­stschwar­mver­fahren behan­delt. Früh­estens zwei, jedoch spätestens neun Monate nach der Sanierung des von der AFB betrof­fe­nen Bestandes wird unter­sucht, ob die Maß­nah­men erfol­gre­ich waren. Das Min­is­teri­um und das LAV rufen alle Bienenbe­sitzer im Saar­land dazu auf, ihre Bestände genau zu beobacht­en und Auf­fäl­ligkeit­en dem Lan­desamt zu melden.

Hin­ter­grund:

Die Amerikanis­che Faulbrut ist eine Bak­te­riose, also eine durch Bak­te­rien verur­sachte Krankheit. Sie wird durch eine Infek­tion mit dem Erreger Paeni­bacil­lus lar­vae aus­gelöst. P. lar­vae ist ein wirtsspez­i­fis­ches, patho­genes und sporen­bilden­des Bak­teri­um. Nur die Sporen sind infek­tiös. Sie wer­den durch Kör­perkon­takt und Fut­ter­aus­tausch zwis­chen den Bienen im Bienen­volk verteilt. Die Ver­mehrung der Bak­te­rien find­et auss­chließlich in der Bienen­brut statt. Sie ver­mehren sich rel­a­tiv schnell durch Teilung in den infizierten Bienen­lar­ven. AFB Sporen sind gegen Umwel­te­in­flüsse, wie Aus­trock­nung, hohe Tem­per­a­turen, aber auch gegenüber eini­gen Desin­fek­tion­s­mit­teln sehr wider­stands­fähig und kön­nen viele Jahrzehnte über­dauern und bleiben auch weit­er­hin hoch infek­tiös. Die AFB ist wegen der Vir­u­lenz des Erregers, der Schwere der Erkrankung, der hohen Ansteck­ungs­ge­fahr für benach­barte Bienen­völk­er, wegen des schnellen und seuchen­haften Aus­bre­itungspo­ten­tials und damit wom­öglich ein­herge­hen­den, neg­a­tiv­en volk­swirtschaftlichen Fol­gen, als anzeigepflichtige Tierseuche in der TierSeuchAnzV und in der Bienenseuchen-Verord­nung (BienSeuchV) gelis­tet bzw. ver­ankert. Schon der bloße Ver­dacht ein­er möglichen Faulbruterkrankung ist anzeigepflichtig.

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