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Saarbrücken

Ord­nungs­wid­rig­keit nach §24a StVG

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Am Sonn­tag, den 22.05.2022 gegen 01:00Uhr wur­de ein Mer­ce­des-Benz mit fran­zö­si­schen Kurz­zeit­kenn­zei­chen in der Karo­lin­ger­stra­ße in 66333 Völk­lin­gen einer Ver­kehrs­kon­trol­le unter­zo­gen. Bei dem 30 jäh­ri­gen bul­ga­ri­schen Fahr­zeug­füh­rer konn­te Alko­hol­ge­ruch in der Atem­luft wahr­ge­nom­men wer­den. Ein vor Ort durch­ge­führ­ter Test ergab einen Wert knapp über 1 Pro­mil­le. Die Wei­ter­fahrt wur­de unter­sagt und der Fahr­zeug­füh­rer zu hie­si­ger Dienst­stel­le ver­bracht, wo ein gerichts­ver­wert­ba­rer Test durch­ge­führt wur­de. Die­ser ergab einen Wert von genau 1 Pro­mil­le. Ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren nach §24a StVG wur­de eingeleitet.

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